Die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive der EU, kurz CSRD, ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben der Richtlinie nun bis Anfang Juli 2024 in nationales Recht überführen. Der deutsche Gesetzgeber wird daher bis spätestens Sommer 2024 Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in weiteren relevanten Gesetzen vornehmen müssen. Lesen Sie, welche Berichtspflichten sich aus den CSRD ergeben, welche Unternehmen hiervon unmittelbar betroffen sind und warum sich auch mittelständische Unternehmen schon jetzt mit den CSRD auseinandersetzen sollten.
CSRD: Umfassende Veränderung der Unternehmensberichterstattung
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Umweltrechtliche Vorgaben: Unüberschaubare Compliance-Verpflichtungen
Unternehmerisches Handeln ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden - das steht fest. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den deutschen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen deshalb nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen. Verpackungsgesetz, Einwegkunststofffondsgesetz, CBAM, Entwaldungsfreie Lieferkette und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hier erfahren Sie, wer ist von welcher Regelung betroffen ist und was zu tun ist.
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EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (WaldschutzVO): Neue Einfuhr- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Die Schädigung des Waldes, u. a. durch Rodung und Entwaldung, stellt neben dem Ausstoß von CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt dar. Bis zu 90 % der Entwaldung ist dabei auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Dem will die EU mit einer neuen Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, der sog. WaldschutzVO entgegenwirken und will mit ab 31.12.2024 geltenden neuen Ein- und Ausfuhrverboten Abhilfe schaffen.
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CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Die neuen CBAM-Berichtspflichten für Importeure
Die EU-Kommission will den EU-Green-Deal vor allem mit dem EU-Klimaschutzpaket „Fit for 55“ umsetzen. Das Ziel besteht darin, die Netto-Treibhausgasemissionen, darunter die CO2-Emissionen, bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senden. Ein Grundpfeiler hierzu bildet das neue CO2-Grenzausgleichssystem (sog. Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, das mit der Verordnung (EU) 2023/956 beschlossen wurde und zum 17.05.2023 in Kraft getreten ist. Erste Meldepflichten für CO2-intensive Importeure in die EU gelten bereits ab 01.10.2023. Hier finden Sie einen Überblick über die CBAM und die daraus resultierenden Berichtspflichten.
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Vorbereitungsphase für Klimaschutzverträge startet
Am 06.06.2023 startete das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm für Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Damit läutet die Ampel-Koalition die Transformation des Industriestandorts Deutschland in der Breite ein. Die Teilnahme am Förderprogramm könnte für energieintensive Unternehmen, die an grünen transformativen Projekten arbeiten, interessant sein.
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Die aktuellen ESRS im Überblick - ESRS 2
In dieser Ausgabe des Newsletters befassen wir uns mit ESRS 2, der neben den allgemeinen Offenlegungspflichten bereits erste Datenpunkte festschreibt und für alle Unternehmen verpflichtend zu berichtende „Disclosure Requirements“ enthält.