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EU-Taxonomie: Bedeutende Auswirkungen auch für mittelständische Unternehmen

Die Of­fen­le­gungs­pflicht der sog. EU-Ta­xo­no­mie be­traf zunächst große ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte Un­ter­neh­men. Mit den CSRD wird je­doch auch der An­wen­dungs­kreis für die EU-Ta­xo­no­mie er­heb­lich er­wei­tert und be­trifft dann auch große mit­telständi­sche Un­ter­neh­men. Dar­aus er­ge­ben sich kon­krete Her­aus­for­de­run­gen für den Mit­tel­stand, der be­stimmte Kenn­zah­len auf­grund der EU-Ta­xo­no­mie für den Kli­ma­schutz be­reit­hal­ten muss.

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