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Veröffentlichungen

Erweiterung der ESRS um etwa vierzig weitere Sektoren in branchenspezifischen Standards

Mit der Cor­po­rate Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Di­rec­tive (CSRD) zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung wer­den erst­mals de­tail­lierte Be­richts­pflich­ten zu den Aus­wir­kun­gen von Un­ter­neh­men auf Um­welt, Men­schen­rechte und Ge­sell­schaft in Form ein­heit­li­cher Stan­dards ein­geführt. Die Eu­ro­pean Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Stan­dards (ESRS) de­fi­nie­ren und stan­dar­di­sie­ren da­bei die Art und Weise der Be­richt­er­stat­tung und ge­ben so­wohl sek­to­rag­nos­ti­sche als auch sek­tor­spe­zi­fi­sche An­ga­be­pflich­ten vor. Er­fah­ren Sie hier mehr über den ak­tu­el­len Stand der ESRS.

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