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Nachhaltigkeit - zunehmend auch ein Thema im Mittelstand

Er­ste börsen­no­tierte Kon­zerne ma­chen ernst - Pres­se­be­rich­ten zu­folge hat der Vor­stand ei­nes großen Au­to­mo­bil­her­stel­lers be­schlos­sen, ab dem 1. Juli 2019 Nach­hal­tig­keit zu einem ver­pflich­ten­den Ver­ga­be­kri­te­rium für Zu­lie­fe­rer zu ma­chen und kündigt bei Verstößen ge­gen Men­schen­rechte und Sorg­falts­pflich­ten Stra­fen an, die bis zu ei­ner Aus­lis­tung als Ver­trags­part­ner rei­chen sol­len.

Ne­ben der Überprüfung der Ein­hal­tung in­ter­ner Kri­te­rien in den Be­rei­chen Um­welt und So­zia­les würde auch die Ein­hal­tung von Stan­dards in den Be­rei­chen Com­pli­ance und Anti-Kor­rup­tion be­wer­tet.

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Das Recht zu sol­chen „supplier au­dits“ ist schon lange in den meis­ten Lie­fer­verträgen des deut­schen Mit­tel­stands ver­an­kert und in­so­fern keine neue An­for­de­rung. Diese ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen ge­win­nen je­doch zu­neh­mend an Be­deu­tung. Dies liegt daran, dass börsen­no­tierte Un­ter­neh­men im Rah­men ih­rer Ge­schäfts­be­richts­er­stat­tung auch eine sog. nicht­fi­nan­zi­elle (Kon­zern-)Erklärung darüber ab­zu­ge­ben ha­ben, wie sie mit Um­welt-, So­zial- und Ar­beit­neh­mer­be­lan­gen um­ge­hen und wie sie Kor­rup­tion und Be­ste­chung bekämp­fen.

Wenn sich ein Au­to­mo­bil­kon­zern bei­spiels­weise stra­te­gi­sch neu auf Elek­tro­mo­bi­lität aus­rich­tet, geht das ein­her mit der Frage, wie der Be­darf an Roh­stof­fen wie Li­thium oder auch Ko­balt ge­deckt wird. Letz­te­rer wird ins­be­son­dere in po­li­ti­sch in­sta­bi­len Re­gio­nen wie etwa der De­mo­kra­ti­schen Re­pu­blik Kongo und un­ter kon­fliktträch­ti­gen Be­din­gun­gen ge­won­nen. Da im Rah­men der nicht­fi­nan­zi­el­len Be­richt­er­stat­tung auch über Ri­si­ken zu be­rich­ten ist, die sich aus der ei­ge­nen Lie­fer­kette und der Lie­fer­kette von Sub­un­ter­neh­mern er­ge­ben, bleibt den ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Un­ter­neh­men also gar nichts an­de­res übrig, als den Um­gang sei­ner Zu­lie­fe­rer mit die­sen Roh­stof­fen verstärkt zu über­wa­chen und auch zu überprüfen.

Doch auch mit­telständi­sche Un­ter­neh­men, die nicht (mit­tel­bar) an ein börsen­no­tier­tes Un­ter­neh­men lie­fern, wer­den sich verstärkt mit dem Thema Nach­hal­tig­keit aus­ein­an­der­set­zen müssen. Denn jen­seits der po­li­ti­schen Dis­kus­sion be­trifft die Nach­hal­tig­keit zu­neh­mend die Zu­kunftsfähig­keit be­stimm­ter Ge­schäfts­mo­delle, de­ren Er­folg stark von der De­kar­bo­ni­sie­rung be­trof­fen oder vom Ein­satz so­ge­nann­ter Kon­flikt­mi­ne­ra­lien abhängig ist.
Letz­tere sind Ge­gen­stand ei­ner EU-Ver­ord­nung, die ab Ja­nuar 2021 die Fi­nan­zie­rung von Kon­flik­ten und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch den Han­del von Zinn, Wolf­ram, Tan­tal und Gold ver­hin­dern möchte. Hierzu wer­den alle EU-Im­por­teure die­ser Mi­ne­ra­lien (bei Über­schrei­tung be­stimm­ter Schwel­len­werte) zu Sorg­faltsprüfun­gen ih­rer Lie­fe­ran­ten ver­pflich­tet. Große Her­stel­ler müssen außer­dem of­fen­le­gen, wie sie si­cher­stel­len wol­len, dass die neuen Vor­schrif­ten schon an der Quelle – zu­meist in Schwel­len- und Ent­wick­lungsländern – ein­ge­hal­ten wer­den.

Aber auch jen­seits von Kon­flikt­mi­ne­ra­lien ist mit wei­ter­ge­hen­den Auf­la­gen zur Ein­hal­tung der Men­schen­rechts­ver­ant­wor­tung von Un­ter­neh­men zu rech­nen. So un­ter­sucht die Bun­des­re­gie­rung der­zeit, wie es um die Ach­tung der Men­schen­rechte ent­lang der Lie­fer- und Wert­schöpfungs­ket­ten deut­scher Un­ter­neh­men ins­ge­samt steht. Das Ziel: Bis 2020 soll min­des­tens die Hälfte al­ler deut­schen Un­ter­neh­men mit mehr als 500 Be­schäftig­ten we­sent­li­che Ele­mente men­schen­recht­li­cher Sorg­falt in ihre Un­ter­neh­mens­pro­zesse in­te­griert ha­ben. Wie im Ko­ali­ti­ons­ver­trag an­gekündigt, plant die Bun­des­re­gie­rung für den Fall, dass die Un­ter­neh­men die Ziel­vor­ga­ben nicht ein­hal­ten, ge­setz­lich tätig zu wer­den und sich für eine EU-weite Re­ge­lung zur Si­che­rung der Men­schen­rechte ein­zu­set­zen.

Es emp­fiehlt sich also, das ei­gene Ri­si­ko­ma­nage­ment um die Iden­ti­fi­ka­tion von Ri­si­koländern zu er­wei­tern, in de­nen das Un­ter­neh­men Ge­schäfts­be­zie­hun­gen un­terhält und die po­ten­ti­ell mit um­welt-, kor­rup­ti­ons- oder men­schen­recht­li­chen Ri­si­ken ver­bun­den sein könn­ten. Glei­ches gilt für die Iden­ti­fi­ka­tion we­sent­li­cher (Vor)Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen, die mit einem sol­chen we­sent­li­chen Ri­siko ver­bun­den sein könn­ten. Und auch das ei­gene Pro­dukt- und Leis­tung­sport­fo­lio ist im Hin­blick auf die vor­ge­nann­ten Nach­hal­tig­keits-As­pekte zu ana­ly­sie­ren. Denn Nach­hal­tig­keit ist keine neue An­for­de­rung an den deut­schen Mit­tel­stand, aber ihre Be­ach­tung wird zu­neh­mend wich­ti­ger für sei­nen wei­te­ren Er­folg.

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