Grundsätzlich sind einzelne Bilanzposten vollständig oder anteilig entweder den Kategorien Infrastruktur, Working Capital, Eigenkapital oder Net Cash bzw. Debt zugeordnet. Dabei wird die Analyse der liquiden Mittel oft vernachlässigt. So werden liquide Mittel bei M&A-Transaktionen kaufpreiserhöhend berücksichtigt – und zwar unabhängig davon, ob die Liquidität frei verfügbar ist. Zunehmend wird dieses Problem erkannt und die betriebsnotwendige Liquidität herausgerechnet. Während die Identifikation von liquiden Mitteln mit Verfügungsbeschränkungen meist vergleichsweise einfach ist, bedarf die Bestimmung der betriebsnotwendigen Liquidität einer tiefergehenden Analyse. Denn schon bevor sich die Frage nach der konkreten Berechnungsmethode und damit der Höhe der betriebsnotwendigen Liquidität stellt, ist zu hinterfragen, ob es einen Mindestbestand bedarf, um den operativen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Somit können liquide Mittel einen maßgeblichen Faktor bei der Unternehmensbewertung spielen und Ergebnisse bei nicht sachgerechter Berücksichtigung verfälschen.
Wie betriebsnotwendige Liquidität zu bestimmen ist, thematisierte Florian Seizer, CFA und Manager bei Ebner Stolz in Stuttgart im Rahmen seines berufsgeleitenden LL.M.-Studiums an der Frankfurt School of Finance & Management in seiner Thesis „Minimum Cash“, „Trapped Cash“ oder „Excess Cash“? Abgrenzung betriebsnotwendiger Liquidität zur Bestimmung eines Unternehmenswerts auf schuldenfreier Basis bei M&A Transaktionen. Ausgezeichnet als eine der besten Masterthesis des Jahrgangs wurden die Ergebnisse der Studie auf der 14. M&A und Private Equity Jahreskonferenz am 29.9.2020 in Frankfurt vorgestellt.
Hinweis:
Die wesentlichen Erkenntnisse sind stark verkürzt in einem „Thought Paper“ zusammengefasst. Dieses finden Sie hier als PDF zum Download: