Der ISSB unterliegt der Aufsicht der IFRS-Stiftung und wurde im November 2021 gegründet. Er ist neben dem IASB tätig und arbeitet eng mit diesem zusammen, um die Vereinbarkeit zwischen den IFRS und den IFRS SDS zu gewährleisten. Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsstandards sollen Investoren und andere Kapitalmarktteilnehmer mit Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken von Unternehmen versorgen und bei einer fundierten Entscheidungsfindung unterstützen.
Der ISSB besteht in der Regel aus 14 Mitgliedern, davon jeweils drei Mitgliedern aus Europa, Amerika, Asien, einem Mitglied aus Afrika und vier weiteren Mitgliedern mit jeweils fachlicher Kompetenz und einschlägiger Berufserfahrung.
Zur Unterstützung der Vorbereitung der geplanten Tätigkeit des ISSB hat eine Arbeitsgruppe der IFRS Stiftung (Technical Readiness Working Group (TRWG)) im Jahr 2021 „Prototypen“ von Standards entwickelt, auf denen der ISSB bei der Entwicklung der Standards aufbaut.
Entwurf des ISSB eines Standards zu allgemeinen Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
Der ISSB hat am 31.03.2022 den Entwurf eines allgemeinen Darstellungsstandards ED/2022/S1 „Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ („[Draft] IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information“ herausgegeben, der auf einem „Prototypen“ der TRWG von November 2021 aufbaut.
Der Standard regelt die allgemeinen Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Der Standard orientiert sich an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und enthält Leitlinien, wie die erforderlichen Angaben über nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken identifiziert und offengelegt werden, wenn dies nicht ausdrücklich in den themenbezogenen IFRS SDS geregelt ist. Er enthält u. a. die Regelungsinhalte Zielsetzung und Anwendungsbereich, Wesentlichkeit, Vergleichsinformationen, Quellen von Schätzungen, Fehler und Erklärung der Übereinstimmung.
Nach dem Standard sollen alle für die primären Adressaten wesentlichen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten angegeben werden, die für die Tätigkeit des Unternehmens entscheidend sind. Die Kerninhalte betreffen Angaben zur Unternehmensführung, zur Strategie, zum Risikomanagement sowie zu Kennzahlen und Zielen. Aus den Angaben müssen die Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken hervorgehen und wie diese mit den Angaben im Rahmen der allgemeinen Finanzberichterstattung verknüpft sind. Die Angaben nach den IFRS SDS können Unternehmen in ihre Lageberichterstattung integrieren oder als Querverweis aufnehmen, wenn diese Querverweisinformationen den Adressaten der Finanzberichterstattung zeitgleich und zu den gleichen Bedingungen wie die Finanzberichterstattung zur Vergütung stehen.
Die Kommentierungsfrist endet am 29.07.2022. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll nach Ende der Kommentierungsfrist festgelegt werden. Die Veröffentlichung der finalen Standards ist für Ende 2022 vorgesehen. Der Standard wäre prospektiv anzuwenden; Vergleichsinformationen müssen in der ersten Periode, in der ein Unternehmen den vorgeschlagenen Standard anwendet, nicht angegeben werden.
Hinweis: Entsprechend der Pressemitteilung des ISSB werden die Vorschläge des ISSB in zwei Live-Webinaren am 28.04.2022 um 9:00h und um 17:00h britischer Sommerzeit vorgestellt.
Hinweis: Der Entwurf kann hier abgerufen werden.
Entwurf eines Standards zu klimabezogenen Angaben des ISSB
Der ISSB hat zudem am 31.03.2022 den ersten Entwurf eines thematischen Standards ED/2022/S2 “Klimabezogene Angaben” („[Draft] IFRS S2 Climate-related Disclosures“) veröffentlicht, der ebenfalls auf einem Prototypen der TRWG aufbaut. Danach sollen Unternehmen Informationen über wesentliche klimabezogene Chancen und Risiken offenlegen, die sich auf das Unternehmen bzw. den Unternehmenswert auswirken, den Umgang des Unternehmens mit diesen Chancen und Risiken und die Fähigkeit zur Anpassung an diese.
Die klimabezogenen Angaben sollen folgende vier Bereiche umfassen:
- Governance: Angabe zu Governance-Prozessen, Verfahren und Kontrollen zur Überwachung und Steuerung klimabezogener Chancen und Risiken
- Strategie: Angabe zur Strategie zur Bewältigung klimabezogener Chancen und Risiken sowie zu wesentlichen klimabezogenen Chancen und Risiken und ihren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie sowie die Vermögens- und Finanzlage
- Risikomanagement: Angabe zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Minderung klimabezogener Risiken
- Messgrößen und Ziele: Angaben zu den Erfolgen des Unternehmens bei der Messung, Überwachung und Steuerung klimabezogener Chancen und Risiken, u. a. branchenübergreifende bzw. branchenbezogene Messgrößen sowie festgelegte Ziele zur Minderung von klimabezogenen Risiken
Hinsichtlich des Zeitraums der Kommentierungsfrist, des Zeitpunkts des Inkrafttretens und der prospektiven Anwendung gelten die zu ED 2022/S1 gemachten Ausführungen analog.
Hinweis: Parallel zu den seitens des ISSB veröffentlichten Standardentwürfen werden im Rahmen der Entwicklung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) seitens einer Projektarbeitsgruppe der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG Sustainability Reporting Board (SBR)) umfassende europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) entwickelt. Sofern kein Endorsement-Prozess für die Überführung der ISSB-Standards in EU-Recht (entsprechend den IFRS) etabliert wird oder auf andere Weise ein Gleichlauf zwischen den EU-Nachhaltigkeitsstandards und den ISSB-Standards hergestellt wird, kann dies dazu führen, dass international tätige Unternehmen nach zwei verschiedenen Nachhaltigkeitsstandards berichten müssen. In einem Schreiben vom 25.03.2022 an Bundesjustizminister Buschmann und Bundesfinanzminister Lindner haben daher über 40 namhafte deutsche Unternehmen appelliert, dass ein solcher Endorsement-Prozess aufgesetzt wird.
Hinweis: Der Entwurf kann hier abgerufen werden.