deen

Steuerberatung

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – derzeit ohne Abfrage der Steuer-ID!

***Zoll lenkt ein*** In der Dis­kus­sion um die An­gabe der Steuer-ID im Rah­men der Neu­be­wer­tung zoll­recht­li­cher Be­wil­li­gun­gen bestätigte die Zoll­ver­wal­tung zwar zunächst, dass sie die An­gabe grundsätz­lich für er­for­der­lich hält. Als Re­ak­tion auf die Kri­tik wird auf diese aber ak­tu­ell noch ver­zich­tet.

Datenschutzrechtliche Bedenken von Unternehmen und Verbänden finden Gehör

Ge­gen die Ab­frage der Steuer-ID wen­den sich Un­ter­neh­men und Verbände vor al­lem mit da­ten­schutz­recht­li­chen Ar­gu­men­ten und der aus ih­rer Sicht nicht vor­han­de­nen Rechts­grund­lage. Doch auch wei­tere As­pekte bedürfen noch der Klärung. Als Re­ak­tion hier­auf hat die deut­sche Zoll­ver­wal­tung am 14.9.2017 auf ih­rer Home­page darüber in­for­miert, dass sie im Rah­men der Neu­be­wer­tung zoll­recht­li­cher Be­wil­li­gun­gen und auch bei der Er­tei­lung von Neu­anträgen vor­erst auf diese Ab­frage ver­zich­tet.

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen – Update zur Abfrage der Steuer-ID© Thinkstock

Aktueller Standpunkt der Zollverwaltung im Detail

Die An­gabe der Steuer-ID soll es der Zoll­ver­wal­tung ermögli­chen, In­for­ma­tio­nen über die je­wei­li­gen Per­so­nen bei den Fi­nanz­ver­wal­tungs­behörden des Bun­des und der Länder ein­zu­ho­len. Ohne die Nut­zung der Steuer-ID sei die Iden­ti­fi­ka­tion nur mit wei­te­ren per­so­nen­be­zo­ge­nen An­ga­ben (Adresse, Num­mer des Per­so­nal­aus­wei­ses etc.) möglich. Ein Miss­brauchs­ri­siko be­stehe nicht, da die Steuer-ID nur durch die Fi­nanzämter aus­ge­wer­tet wer­den könne.

Die Zoll­ver­wal­tung be­tont da­bei, der In­for­ma­ti­ons­aus­tausch be­treffe aus­schließlich An­ga­ben über schwer­wie­gende oder wie­der­holte Verstöße ge­gen steu­er­recht­li­che Vor­schrif­ten, nicht aber Ge­halts­in­for­ma­tio­nen, persönli­che Ein­kom­mens­verhält­nisse etc. Auch steu­er­recht­li­che Ver­ge­hen, die mehr als drei Jahre zurück lie­gen bzw. ein­ma­lige ge­ringfügige Verstöße seien nicht be­trof­fen.

Die Ab­frage der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten (Name, Ge­burts­da­tum, Steuer-ID, zuständi­ges Fi­nanz­amt) stehe auch da­ten­schutz­recht­lich im Ein­klang so­wohl mit EU- als auch deut­schem Recht.

Der­zeit ver­zich­tet die Zoll­ver­wal­tung, als Re­ak­tion auf die mas­si­ven Pro­teste, aber noch auf die Ab­frage.

Offene Fragen

Keine Aus­sage trifft die Zoll­ver­wal­tung je­doch bis­lang dazu, wel­che Verstöße ge­gen steu­er­recht­li­che Vor­schrif­ten sie als schwer­wie­gende Verstöße bzw. schwere Straf­tat im Rah­men der Wirt­schaftstätig­keit an­sieht (und ent­spre­chend bei den Fi­nanzämtern ab­fragt). Da­bei wäre ge­rade im Be­reich des Straf­rechts eine Klar­stel­lung wich­tig.

Zu­dem bleibt lei­der auch wei­ter­hin un­klar, wie bei ei­ner „Rot-Mel­dung“, also der Fest­stel­lung über steu­er­straf­recht­li­che Verstöße ei­ner Per­son, ver­fah­ren wird.

Es bleibt ab­zu­war­ten, wel­che Auf­fas­sung der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte ver­tritt, auf den die Verbände in­zwi­schen zu­ge­gan­gen sind. Un­ter­des­sen gibt es Hin­weise auf er­ste Ge­richts­ver­fah­ren, die in die­sem Kon­text an­ge­strengt wor­den sind.

Hinweis

  • Für wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Ab­frage der Steuer-ID le­sen Sie auch die­sen Bei­trag.
  • In­for­ma­tio­nen der Zoll­behörden zum Thema fin­den Sie hier.
  • Die ak­tu­elle In­for­ma­tion der Zoll­behörden fin­den Sie hier.
nach oben