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Neue Berichterstattungspflichten durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Mit der Um­set­zung der sog. CSR­-Richt­li­nie in na­tio­na­les Recht wer­den be­stimmte gro­ße Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten und Kon­zerne ver­pflich­tet, im Rah­men des La­ge­be­richts bzw. Kon­zern­la­ge­be­richts eine Erklärung über di­verse nicht­fi­nan­zi­elle As­pekte so­wie eine um An­ga­ben zum Di­ver­sitätskon­zept er­wei­terte Erklärung zur Un­ter­neh­mensführung ab­zu­ge­ben. Die neuen Re­ge­lun­gen sind be­reits für Ge­schäfts­jahre zu be­ach­ten, die nach dem 31. De­zem­ber 2016 be­gin­nen.

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