Mit dem Ziel die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks zu steigern, Missverständnisse über Aufgaben und Inhalt der Abschlussprüfung („sog. expectation gap“) zu vermeiden und eine international einheitliche Berichterstattung sicherzustellen, wurden die entsprechenden internationalen Standards des IAASB in deutsches Recht eingeführt.
Als wesentliche Merkmale der künftigen Berichterstattung sind hervorzuheben:
- Voranstellung des Prüfungsurteils
- Stärkere Untergliederung des Bestätigungsvermerks
- Ergänzende Anforderungen zum Bestätigungsvermerk für kapitalmarktnotierte u.a. sog. PIE-Unternehmen (Key Audit Matters)
- Hierarchiebildung zwischen den verschiedenen Standards zum Bestätigungsvermerk
Voranstellung des Prüfungsurteils
Im Unterschied zur bisherigen deutschen Regelung wird in den neuen Bestätigungsvermerken das Urteil über den Abschluss stets vorangestellt. Entgegen den ursprünglich veröffentlichten Entwürfen des Prüfungsstandards IDW PS 400 präferiert das IDW nach Durchführung des Konsultationsprozesses nunmehr eine Zusammenfassung des Prüfungsurteils mit dem Urteil zum Lagebericht. Dies stellt eine Abweichung zum internationalen Vorgehen nach ISA 700 dar, mit der die besondere Bedeutung des Lageberichts in Deutschland herausgestellt werden soll.
Stärkere Untergliederung des Bestätigungsvermerks
Der gegenüber der bisherigen Praxis nochmals erweiterte Textumfang des Bestätigungsvermerks führt dazu, dass der Bestätigungsvermerk künftig stärker untergliedert wird. Nach den Prüfungsurteilen folgen separate Abschnitte zu den Grundlagen für die Prüfungsurteile, Key Audit Matters, ggfs. zur Darstellung von Unsicherheiten bzgl. Going Concern, sodann zu den Verantwortlichkeiten für den Abschluss und denjenigen des Abschlussprüfers und ggfs. zu sonstigen Berichtspflichten.
Key Audit Matters
Das Konzept der Key Audit Matters ist nach der EU-Verordnung für alle Prüfungen von sog. Public Interest Entities, also kapitalmarktnotierte Unternehmen und bestimmte Banken und Versicherungen, vorgeschrieben, nach den ISAs (ISA 701) weitergehend für alle Prüfungen von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.
Der Begriff Key Audit Matters (KAM) stammt aus der internationalen Prüfungspraxis und beschreibt die wichtigsten Sachverhalte einer Prüfung, die der Wirtschaftsprüfer auch mit den Aufsichtsorganen des Unternehmens besprochen hat. Einzelurteile und Ergänzungen notwendiger Abschlussangaben sind nicht als Inhalt von Key Audit Matters anzusehen. Es sind vielmehr spezifische Informationen über die Prüfungsdurchführung bzw. über besondere Prüfungsschwerpunkte darzustellen.
Nicht unproblematisch ist die Abgrenzung von Key Audit Matters, da es keine feste Regel gibt, welche Informationen aufzunehmen bzw. auch nicht dargestellt werden sollen. Diese Ermessensspielräume sind ebenfalls in Hinblick auf haftungsrechtliche Folgen von großer Bedeutung. Ebenso könnte die formelhafte Wiederholung von solchen Key Audit Matters bei aufeinanderfolgenden Abschlüssen ein Problem darstellen, da sich in diesem Kontext eine sog. Boiler Plate Language etablieren könnte. Fairerweise wird man erst eine gewisse Zeit abwarten müssen, um fundierte Aussagen zu treffen, ob sich diese gelegentlich artikulierte Vermutung bewahrheitet.
Die Auswahl von Key Audit Matters muss man sich wie einen Filter vorstellen, bei dem der Wirtschaftsprüfer sich aus der Menge der Themen, mit den zur Überwachung berufenen Unternehmensorganen in einem schrittweisen Prozess diejenigen Informationen herausfiltert, die für die Prüfung als Sachverhalte mit größter Bedeutung zu klassifizieren sind:
Typische Prüfungsgebiete, die Gegenstand von Key Audit Matters sein können, sind etwa Entwicklungskosten, Goodwill, Latente Steuern, Umsatzrealisierung und hohe Einzelrückstellungen, z. B. aus Prozessrisiken.
Hierarchiebildung der verschiedenen Standards zum Bestätigungsvermerk
Im Unterschied zur bisherigen deutschen Praxis werden die Vorgaben zum Bestätigungsvermerk künftig auf mehrere Standards aufgeteilt. Dies bedingt die Notwendigkeit, die Bedeutung der einzelnen Standards zu differenzieren. Wie sich aus der nachstehenden Graphik ergibt, folgen auf den Grundlagenstandard (PS 400) die Regelungen zu Modifizierungen des BestV (Einschränkungen und Versagungen), sodann die prüferischen Aussagen bei Going Concern Fragestellungen, dem wiederum die Ausführungen zu Key Audit Matters und zu den sog. Hinweisen nachgeordnet sind.
Anwendungszeitpunkt
Die Verabschiedung der entsprechenden IDW Prüfungsstandards ist für Dezember 2017 vorgesehen. Bei sog. PIE-Unternehmen muss die Berichterstattung bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 16.6.2017 enden, nach neuem Format erfolgen. Bei allen anderen Unternehmen ist die erstmalige Anwendung spätestens zum 31.12.2018 vorgesehen.