Die GAP beruht auf zwei „Säulen“. Die erste Säule umfasst Direktzahlungen an Landwirte. Die zweite Säule ergänzt die GAP und zielt auf spezielle Förderungen des ländlichen Raumes ab.
Direktzahlungen aufgrund von Flächenprämien
Die Direktzahlungen setzen sich zum großen Teil aus Flächenprämien zusammen. Dabei werden die Förderungen allein an der Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes bemessen. Bislang wurden 78 % der EU-Agrarfördermittel als Flächenprämie ausgeschüttet. Bis zum Jahre 2026 sollen pauschale Flächenzahlungen auf einen Anteil von unter 50 % der ursprünglichen EU-Mittel reduziert werden. Diese Gelder werden dann an Leistungen für Klima-, Natur- und Umweltschutz geknüpft.
Ergänzung um Ökoregelungen
Die Gesetzesvorhaben sehen eine Ergänzung der Direktzahlungen durch die sogenannten Ökoregelungen vor. Die Ökoregelungen haben das Ziel der flächendeckenden Ökologisierung der Landwirtschaft. Dabei werden bestimmte Maßnahmen, wie die Schaffung von Rückzugsräumen für Pflanzen, Insekten und Tiere, aber auch der Verzicht auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel, gefördert. Die Teilnahme an den Ökoregelungen steht allen Landwirten offen. Die Zahlung hingegen ist an der Leistung der Landwirte gebunden. Konkret sollen die Ökoregelungen ab 2023 25 % der Direktzahlungen ausmachen. Dies entspricht mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr.
Im Rahmen der sogenannten zweiten Säule sollen zweckgebundene Gelder für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden Mittel aus der ersten Säule auf die zweite Säule umgeschichtet. Insbesondere die tiergerechte Haltung, Maßnahmen zum Schutze der Ressource Wasser sowie der ökologische Landbau, sollen gestärkt werden.
Konkret bedeutet dies, dass bereits im Jahre 2022 8 % der Mittel auf die zweite Säule umgeschichtet werden sollen. Bis 2023 10 %, 2024 11 %, 2025 12,5 % und bis 2026 15 %.
Zusätzlich sollen gesonderte Zahlungen in Höhe von 1 % der EU-Mittel als Direktzahlung für Mutterschafe, -ziegen und -kühe mit Weidehaltung zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht jährlich ca. 85 Mio. Euro.
Landwirte, die diese Zahlungen erhalten wollen, müssen jedoch erweiterte Mindestanforderungen („Konditionalität“) einhalten. U. a. müssen 3 % der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden.
Evaluation der Instrumente in 2024
2024 wird das Bundeskabinett evaluieren, inwiefern sich die neuen Instrumente auf den Umweltschutz auswirken. Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Zudem muss Deutschland bereits in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen.
Hinweis: Alle Landwirte sollten die Neuerungen zur gemeinsame EU-Agrarpolitik gut im Blick behalten und sich gegebenenfalls schon jetzt auf die neuen Voraussetzungen einstellen, um weiterhin staatliche Fördermittel erhalten zu können.