Neue Matrix für die Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung
Die Europäische Kommission hat am 03.05.2024 im Amtsblatt der EU eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung (Pan-Euro-Med-Kumulierung) veröffentlicht.
Die Europäische Union verhandelt seit einigen Jahren mit den Pan-Europa-Mittelmeer-Partnern über eine Modernisierung und Vereinfachung der Ursprungs- und Präferenzregelungen in der Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierungszone, welche schrittweise in Kraft treten (siehe auch Beitrag vom 17.01.2022).
Die Vorgaben zur Kumulierung ergeben sich aus dem Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM). Hierbei handelt es sich um ein System der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen der EU und diversen Partnerländern, u. a. den EFTA-Staaten oder einigen Ländern im Mittelmeerraum. Durch Anwendung der Kumulierung - auch „Anhäufung" - gilt ein Produkt aus einem Land, das ein Präferenzabkommen mit einem Drittland hat, unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. die Verarbeitung und Wertschöpfung in den beteiligten Ländern) als Ursprungsprodukt des Drittlandes. Eine systembedingte Voraussetzung ist zudem, dass zwischen allen an der Kumulierung teilnehmenden Ländern Präferenzabkommen mit einheitlichen Ursprungsregelungen bestehen.
Ziel der Pan-Euro-Med-Kumulierung ist damit die Erleichterung des Handels zwischen den Vertragsparteien aufgrund gemeinsamer Ursprungs- und Kumulierungsregeln.
Die neue Matrix (Tabelle 1) zeigt den aktuellen Stand der verschiedenen Möglichkeiten der Kumulierung zwischen den Partnerländern. Die Tabellen 2 und 3 zeigen den Beginn der Anwendung der Ursprungsregelungen.
Neben der Matrix wurde ebenfalls im Rahmen der Bekanntgabe im EU-Amtsblatt der Beginn der Nutzung von elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED für bestimmte Vertragsparteien mitgeteilt. U. a. hat Israel am 01.04.2024 mit der elektronischen Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen begonnen.
Hinweis: Aktuell ist zwischen den meisten Vertragsparteien das PEM- Übereinkommen Rechtsgrundlage für die Kumulierung. Für dieses gibt es seit dem 01.09.2021 alternative Ursprungsregelungen („Übergangsregeln“). Ab dem 01.01.2025 werden jedoch neue und modernisierte Ursprungsregelungen in Kraft treten. Wirtschaftsteilnehmer, welche die Pan-Euro-Med-Ursprungsregelungen verwenden, sollten sich daher rechtzeitig auf die Anwendung der aktualisierten Regelungen einstellen.