Ab Juli 2020 sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen der Finanzverwaltung zu melden. Die neue Verpflichtung beruht auf EU-rechtlichen Vorgaben und ist derzeit unter der Bezeichnung DAC 6 in aller Munde.
Erste Meldungen haben ab dem 1. Juli 2020 zu erfolgen. DAC 6 wirft allerdings seine Schatten voraus. Erfasst werden bereits Steuergestaltungen, bei denen der erste Schritt nach dem 24. Juni 2018 unternommen wurde bzw. wird! Eine Nachmeldung hat bis zum 31. August 2020 zu erfolgen.
Welche Gestaltungen als meldepflichtig eingestuft werden, gibt der Gesetzgeber in einem umfassenden Katalog von Kennzeichen (sog. Hallmarks) vor. Leider lassen sich daraus keine hinreichend klaren Kriterien ableiten, so dass zahlreiche praxisrelevante Anwendungsfragen offenbleiben.
In der Praxis ist dringend angezeigt, bereits heute Vorbereitungen zu treffen, um meldepflichtige Gestaltungen zu identifizieren und die geforderten Informationen mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand übermitteln zu können.
Was derzeit bereits zu tun ist, wie sich der Bereich meldepflichtiger Gestaltungen in der Praxis sinnvoll abgrenzen lässt und welche technische Unterstützung sinnvoll und erforderlich ist, erläutern wir Ihnen im Rahmen unseres Webinars.
INHALTE:
- Was ist DAC 6?
- Meldepflichtige Gestaltung? Fallbeispiele mit und ohne Main Benefit Test
- Impact Analyse: Wie Ebner Stolz Sie unterstützen kann
- Technische Umsetzung: Wie wird gemeldet?
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.