Nachdem das Güterstromprivileg abgeschafft wurde, haben Stromlieferanten kein geeignetes Instrumentarium mehr, mit dem Strom aus EEG-Anlagen gezielt vermarktet werden kann, ohne dass sie gegen das Doppelvermarktungsverbot verstoßen. Mit dem sog. Regionalnachweisregister im EEG 2017 kann nun wieder Grünstrom gezielt und darüber hinaus mit regionalem Bezug vermarktet werden. Zum 1.1.2019 ist diese Vermarktung nun wieder möglich.
Was dahinter steckt und welche neuen Möglichkeiten sich Stromlieferanten aufgrund dessen bieten, stellt Christoph Germer, Rechtsanwalt bei Ebner Stolz in Hamburg, in seinem aktuellen Beitrag "Regionalnachweisregister bietet neue Möglichkeiten zur Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien" in der Fachzeitschrift Versorgungswirtschaft (Ausgabe 1 2019, S. 19) dar.