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Neue Möglichkeiten zur Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien

Beitrag von Christoph Germer in Versorgungswirtschaft 2019, S. 19f.

Das Re­gio­nal­nach­weis­re­gis­ter eröff­net neue Möglich­kei­ten, um Strom aus er­neu­er­ba­ren En­er­gien zu ver­mark­ten.

Nach­dem das Güter­strom­pri­vi­leg ab­ge­schafft wurde, ha­ben Strom­lie­fe­ran­ten kein ge­eig­ne­tes In­stru­men­ta­rium mehr, mit dem Strom aus EEG-An­la­gen ge­zielt ver­mark­tet wer­den kann, ohne dass sie ge­gen das Dop­pel­ver­mark­tungs­ver­bot ver­stoßen. Mit dem sog. Re­gio­nal­nach­weis­re­gis­ter im EEG 2017 kann nun wie­der Grünstrom ge­zielt und darüber hin­aus mit re­gio­na­lem Be­zug ver­mark­tet wer­den. Zum 1.1.2019 ist diese Ver­mark­tung nun wie­der möglich.

Neue Möglichkeiten zur Vermarkung von Strom aus erneuerbaren Energien© Unsplash

Was da­hin­ter steckt und wel­che neuen Möglich­kei­ten sich Strom­lie­fe­ran­ten auf­grund des­sen bie­ten, stellt Chris­toph Ger­mer, Rechts­an­walt bei Eb­ner Stolz in Ham­burg, in sei­nem ak­tu­el­len Bei­trag "Re­gio­nal­nach­weis­re­gis­ter bie­tet neue Möglich­kei­ten zur Ver­mark­tung von Strom aus er­neu­er­ba­ren En­er­gien" in der Fach­zeit­schrift Ver­sor­gungs­wirt­schaft (Aus­gabe 1 2019, S. 19) dar.

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