Durch „Primary Financial Statements“ (voraussichtlich IFRS 18) soll sichergestellt werden, dass Unternehmen Informationen über ihre finanzielle Leistungsbeurteilung klarer bereitstellen.
Dieser vorgesehene neue Standard umfasst insbesondere die Einführung folgender Regelungen:
- Unternehmen sollen konsistenter und transparenter, insbesondere im Bereich der Ergebnisrechnung, über ihre finanzielle Leistung berichten.
- Die Vergleichbarkeit von Unternehmen für die Investoren soll erleichtert werden.
- Das Vertrauen zwischen Unternehmen und Investoren soll gestärkt sowie die Darstellung des Kapitalflusses vereinfacht werden.
Aufgrund der im Jahr 2019 vom IASB veröffentlichten Vorschläge konnte der neue Standard durch Berücksichtigung des Feedbacks der Interessensgruppen verbessert werden. Der neue Standard ist das Ergebnis des Projekts „primäre Jahresabschlussbestandteile“ und wird IAS 1 „Darstellung von Jahresabschlüssen“ ablösen.
Der zweite neue Rechnungslegungsstandard „Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ (voraussichtlich IFRS 19) soll die Abschlusserstellung von Tochterunternehmen eines börsennotierten (Teil-)Konzerns erleichtern. Dieser umfasst insbesondere die Einführung folgender Regelungen:
- Die Angabenanforderungen für Tochtergesellschaften, deren Anteile weder an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, noch Vermögenswerte im Namen ihrer Kunden halten, sollen reduziert werden.
- Die Erstellung eines vollständigen IFRS-Abschlusses der Tochterunternehmen mit den reduzierten Informationen, die (unter Anwendung der Konzernbilanzierungsrichtlinie) auch an das Mutterunternehmen berichtet werden, soll ermöglicht werden.
Dieser neue Standard geht aus dem Projekt „Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht“ hervor und soll keinen der bisherig anzuwendenden IAS ersetzen.
Für beide Projekte beginnt nun der Abstimmungsprozess im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, um sicherzustellen, dass die neuen Standards den Entscheidungen des IASB entsprechen. Die neuen Rechnungslegungsstandards werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 veröffentlicht und betreffen Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Bei EU-IFRS Abschlüssen gilt dies vorbehaltlich eines zuvor entsprechend erfolgten EU-Endorsements. Eine vorzeitige Anwendung der Änderung ist zulässig.
Hinweis: Die Ankündigung des IASB und die Historie zur jeweiligen Standardentwicklung sind hier abrufbar.