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Neue Regeln bei der Hinzurechnungsbesteuerung zu beachten!

Kurz vor Ende der Le­gis­la­tur­pe­riode liegt das be­schlos­sene sog. ATAD-Um­set­zungs­ge­setz auf dem Tisch und da­mit u. a. neue Re­geln der Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung, die erst­mals in dem Wirt­schafts­jahr der ausländi­schen Ge­sell­schaft an­zu­wen­den sind, das nach dem 31.12.2021 be­ginnt. Un­ter­neh­men und natürli­che Per­so­nen mit Be­tei­li­gun­gen an ausländi­schen Ge­sell­schaf­ten soll­ten des­halb frühzei­tig, spätes­tens aber bis zum Jah­res­ende, prüfen, ob sich dar­aus et­wai­ger An­pas­sungs­be­darf er­gibt.

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