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Neue Verrechnungspreisvorgaben in Brasilien

Ab 2024 gel­ten in Bra­si­lien neue Ver­rech­nungs­preis­re­ge­lun­gen, mit de­nen u. a. erst­ma­lig die An­wen­dung des Fremd­ver­gleichs­grund­sat­zes ge­setz­ge­be­ri­sch vor­ge­ge­ben wird. Für das Ge­schäfts­jahr 2023 gilt ein Wahl­recht zwi­schen der An­wen­dung der neuen und der bis­he­ri­gen Re­ge­lun­gen.

Im Zuge des an­ge­streb­ten Bei­tritts zur Or­ga­ni­sa­tion für wirt­schaft­li­che Zu­sam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (OECD) passte Bra­si­lien seine Ge­setz­ge­bung zur Er­mitt­lung von Ver­rech­nungs­prei­sen an die Vor­ga­ben der OECD an. Ein ent­spre­chen­des Ge­setz wurde am 14.06.2023 durch den bra­si­lia­ni­schen Präsi­den­ten un­ter­zeich­net.

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Darin ist ent­hal­ten (Aus­zug der Ände­run­gen, nicht vollständig):

  • Der Fremd­ver­gleichs­grund­satz wurde ge­setz­lich ver­an­kert.
  • Die bis­he­ri­gen, spe­zi­fi­sch in Bra­si­lien ver­wen­de­ten Ver­rech­nungs­preis­me­tho­den wur­den durch die nach den OECD-Stan­dards gängi­gen Ver­rech­nungs­preis­me­tho­den, wie die Wie­der­ver­kaufs­preis­me­thode, Preis­ver­gleichs­me­thode, Kos­ten­auf­schlags­me­thode, Net­to­mar­gen­me­thode und die Ge­winn­auf­tei­lungs­me­thode, er­setzt. Zu­dem wurde die sog. „best-me­thod Rule“ so­wie eine trans­ak­ti­ons­be­zo­gene Ver­rech­nungs­preis­ana­lyse ein­geführt.
  • Für im­ma­te­ri­elle Werte wurde die An­wen­dung des DEMPE-Kon­zepts ko­di­fi­ziert.
  • An­pas­sun­gen zu den Re­ge­lun­gen in Be­zug auf Fi­nanz- und Li­zenz­trans­ak­tio­nen wur­den vor­ge­nom­men.
  • Vor­ab­verständi­gungs­ver­fah­ren (APAs) und Verständi­gungs­ver­fah­ren (MAP) sind nun vor­ge­se­hen.
  • Um­fang­rei­che Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten wur­den ein­geführt.

Die neuen Vor­ga­ben sind grundsätz­lich ab 01.01.2024 ver­pflich­tend an­zu­wen­den. Für das Ge­schäfts­jahr 2023 be­steht ein Wahl­recht, die neuen Ver­rech­nungs­preis­grundsätze be­reits an­zu­wen­den. Eine ent­spre­chende Erklärung ist dazu im Sep­tem­ber 2023 über das elek­tro­ni­sche Por­tal e-CAC der bra­si­lia­ni­schen Steu­er­behörden zu über­mit­teln.

Hin­weis: In Er­man­ge­lung ei­nes Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens zwi­schen Deutsch­land und Bra­si­lien und der bis­her vom OECD-Stan­dard ab­wei­chen­den Ver­rech­nungs­preis­re­ge­lun­gen in Bra­si­lien, wa­ren In­ter­com­pany-Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen deut­schen und bra­si­lia­ni­schen Grup­pen­ge­sell­schaf­ten re­gelmäßig mit einem ho­hen Dop­pel­be­steue­rungs­ri­siko be­haf­tet, das man­gels der Möglich­keit ei­nes Verständi­gungs­ver­fah­rens auch häufig zu ei­ner Dop­pel­be­steue­rung geführt hat. Durch die Einführung die­ser neuen OECD-ba­sier­ten Re­ge­lun­gen be­steht da­her Hoff­nung, dass diese Dop­pel­be­steue­rungsfälle deut­lich ab­neh­men. Ob dem am Ende tatsäch­lich so ist, wird die ge­lebte Pra­xis zei­gen.

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