Die drei Mindestlohnverordnungen sind am 1.3.2018 in Kraft getreten und gelten auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Zudem wurden bereits zum 1.1.2019 bzw. 1.3.2019 geltende, abermals erhöhte Mindestlöhne beschlossen. Im Bereich der Gebäudereinigung werden zudem zum 1.1.2020 und 1.12.2020 weitere Erhöhungen greifen.
Die im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung seit 1.1.2018 geltenden tariflichen Mindestlöhne hat das Bundeskabinett Ende Januar bzw. Februar gemäß einer Pressemeldung vom 27.2.2018 für allgemeinverbindlich erklärt.