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Veröffentlichungen

Neuerscheinung Ratgeber „Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht 2014/2015“

Erläuterungen, Analysen und Empfehlungen (ISBN: 978-3-08-318451-5)

Alle Jahre wie­der ... ste­hen zum Jah­res­wech­sel Ände­run­gen der Steuer- und Wirt­schafts­ge­setze an, die man im Auge be­hal­ten sollte, um zu Be­ginn des neuen Jah­res nicht böse über­rascht zu wer­den. Grund ge­nug für Eb­ner Stolz, in Ko­ope­ra­tion mit dem Bun­des­ver­band der deut­schen In­dus­trie (BDI), den Rat­ge­ber zu Ände­run­gen im Steuer- und Wirt­schafts­recht für den Jah­res­wech­sel 2014/2015 neu auf­zu­le­gen.

Wenn­gleich der Ge­setz­ge­ber im Jahr 2014 re­la­tiv ver­hal­ten war, er­ge­ben sich zu Sil­ves­ter den­noch zahl­rei­che Ände­run­gen, die im Jah­res­ab­schluss bzw. in der Steu­er­erklärung für 2014 zu berück­sich­ti­gen sind oder die noch kurz­fris­ti­gen Hand­lungs­be­darf her­vor­ru­fen.

So wir­ken sich ge­plante Steu­er­ge­setzände­run­gen ab 1.1.2014 auf die Ar­beit­neh­mer­be­steue­rung aus. Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen dürf­ten in weit mehr Fällen zu lohn­steu­er­pflich­ti­gen Ar­beits­lohn führen. Geld­gut­scheine wer­den vor­aus­sicht­lich aus dem An­wen­dungs­be­reich der 44-Euro-Frei­grenze für Sach­bezüge her­aus­ge­nom­men. Ar­beit­ge­ber soll­ten sich dar­auf frühzei­tig ein­stel­len und ggf. ihre Ent­loh­nungs­mo­delle an­pas­sen.

Bei ge­plan­ten Im­mo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen in Nord­rhein-West­fa­len oder im Saar­land lohnt sich eine Ver­wirk­li­chung noch in 2014, soll doch in bei­den Bun­desländern der Grund­er­werb­steu­er­satz spürbar von 5 % auf 6,5 % an­ge­ho­ben wer­den.

An­ge­sichts der zum 17.12.2014 an­gekündig­ten Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Frage der Ver­fas­sungs­kon­for­mität des Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes stellt sich die Frage, ob Über­tra­gun­gen von Be­triebs­vermögen noch in Kürze um­ge­setzt wer­den können, um von den der­zeit noch gel­ten­den Begüns­ti­gun­gen zu pro­fi­tie­ren. Auch lohnt sich un­ter dem As­pekt der Mitte nächs­ten Jah­res an­ste­hen­den Ände­rung des Er­brechts ein kri­ti­scher Blick auf die tes­ta­men­ta­ri­schen oder erb­ver­trag­li­chen Re­ge­lun­gen, da im Falle des gewöhn­li­chen Auf­ent­halts des Erb­las­sers im Aus­land - Stich­wort Ru­he­stand im son­ni­gen Süden - ggf. ausländi­sches Er­brecht zur An­wen­dung kommt.

Un­ter­neh­mer soll­ten aber auch wei­tere, zum Jah­res­wech­sel zu er­war­tende Ände­run­gen im Blick ha­ben, wie etwa die An­wen­dung des Teil­ab­zugs­ver­bots auf Dar­le­hen ei­nes zu mehr als 25 % be­tei­lig­ten Ge­sell­schaf­ters an seine Ka­pi­tal­ge­sell­schaft, so­fern die ver­ein­bar­ten Dar­le­hens­kon­di­tio­nen nicht fremdüblich sind.

Bei der Er­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und des An­hangs könn­ten sich durch die vor­ge­se­hene An­he­bung der Schwel­len­werte für die Klas­si­fi­zie­rung klei­ner, mit­tel­großer und großer Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten so­wie gleich­ge­stell­ter Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten für deut­lich mehr Un­ter­neh­men Er­leich­te­run­gen er­ge­ben. Dies könnte sich be­reits für das Wirt­schafts­jahr 2014 aus­wir­ken.

Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht 2014/2015

Zu die­sen und zahl­rei­chen wei­te­ren Ände­run­gen und Ent­wick­lun­gen fin­den Sie in dem in Kürze im Stollfuß Ver­lag er­schei­nen­den Rat­ge­ber

„Ände­run­gen im Steuer- und Wirt­schafts­recht 2014/2015“

ausführ­li­che In­for­ma­tio­nen. Wei­ter wer­den sich dar­aus er­ge­bende Hand­lungs­emp­feh­lun­gen kom­pakt und pra­xis­ori­en­tiert dar­ge­stellt. Ab­ge­run­det wird das Werk durch eine Be­wer­tung der Steuer- und Wirt­schafts­po­li­tik durch den BDI.

Hinweis

Der Rat­ge­ber kann vor­aus­sicht­lich ab An­fang De­zem­ber 2014 un­ter www.stoll­fuss.de be­zo­gen wer­den.

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