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Neues Antragsportal für Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) in­for­miert auf sei­ner Web­seite, dass ab so­fort Anträge für die Zu­las­sung von Wärme- und Kälte­net­zen so­wie Wärme- und Kälte­spei­chern auf di­gi­ta­lem Wege ge­stellt wer­den können.

Das BAFA hat die Auf­gabe, Zu­las­sun­gen für KWK-An­la­gen, Wärme- und Kälte­netze so­wie Wärme- und Kälte­spei­cher nach dem Kraft-Wärme-Kopp­lungs­ge­setz (KWKG) zu er­tei­len. Dies er­folgte bis­lang mit­tels ei­nes pa­pier­ge­bun­de­nen An­trags­ver­fah­rens.

Ab so­fort ist es möglich, Anträge für die Zu­las­sung von Wärme- und Kälte­net­zen so­wie Wärme- und Kälte­spei­chern auf di­gi­ta­lem Wege beim BAFA zu be­an­tra­gen. Die An­trag­stel­lung er­folgt über das elek­tro­ni­sche An­trags­por­tal („ELAN K2“) und setzt eine ein­ma­lige Re­gis­trie­rung der an­trags­stel­len­den Un­ter­neh­men vor­aus. Nach der Re­gis­trie­rung können die Un­ter­neh­men selbst ei­gene Be­nut­zer an­le­gen und diese ver­wal­ten. Durch die Re­gis­trie­rung er­gibt sich für die An­trags­stel­ler die Möglich­keit, meh­rere Zu­las­sun­gen par­al­lel zu be­an­tra­gen und in einem An­trags­por­tal zu ver­wal­ten. So können die Anträge im An­trags­por­tal be­ar­bei­tet und di­gi­tal beim BAFA ein­ge­reicht wer­den. Fer­ner kann die ge­samte Kom­mu­ni­ka­tion, in­klu­sive der Be­schei­der­tei­lung, pa­pier­los über das Por­tal er­fol­gen („elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­tion“).

Den Link zur (ein­ma­li­gen) Re­gis­trie­rung fin­den Sie hier:

https://elan1.bafa.bund.de/bafa-por­tal/dkwkg

Den Link zum Login/An­trags­por­tal fin­den Sie hier:

https://elan1.bafa.bund.de/dkwkg-ui/

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur di­gi­ta­len An­trag­stel­lung, die das BAFA aus­kunfts­gemäß in den kom­men­den Wo­chen auch suk­zes­sive aus­bauen wird, er­hal­ten Sie auf der Home­page der BAFA un­ter:

www.bafa.de/wkn und www.bafa.de/wks

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