deen

Steuerberatung

Neues chinesisches Exportkontrollgesetz ab 1.12.2020

Am 17.10.2020 ver­ab­schie­dete die Volks­re­pu­blik China ein neues Ex­port­kon­troll­ge­setz, wel­ches am 1.12.2020 in Kraft tritt. Das neue Ge­setz hat die Er­hal­tung der „na­tio­na­len Si­cher­heit“ und ins­ge­samt der „Si­cher­heit Chi­nas“ als Ziel und war be­reits seit ei­ni­gen Jah­ren ge­plant.

Vor dem Hin­ter­grund der ak­tu­el­len wirt­schafts­po­li­ti­schen Span­nung zwi­schen China und USA ist die In­ten­tion des Ge­set­zes als Ge­gen­ge­wicht der US-ame­ri­ka­ni­schen Maßnah­men ge­gen chi­ne­si­sche Un­ter­neh­men und Wa­ren of­fen­sicht­lich.

Eck­punkte des chi­ne­si­schen Ex­port­kon­troll­ge­set­zes sind:

  • Das Ge­setz be­inhal­tet Re­strik­tio­nen für Rüstungs- so­wie Dual-Use-Güter und enthält Re­ge­lun­gen zu Ver­bo­ten und Be­schränkun­gen, wie z. B. dem Ex­port von Kul­turgütern. Die Dual-Use-Be­stim­mun­gen ähneln da­bei sehr den Re­ge­lun­gen der Eu­ropäischen Union.
  • Der chi­ne­si­schen Ex­port­kon­trolle un­ter­lie­gen chi­ne­si­sche Wa­ren und Dienst­leis­tun­gen. Re-Ex­porte von chi­ne­si­schen Gütern z. B. aus Deutsch­land können an­zei­ge­pflich­tig sein. Dies wird einen zusätz­li­chen Auf­wand für Un­ter­neh­men nach sich zie­hen.
  • Das Ge­setz hat einen ex­tra­ter­ri­to­ria­len An­satz und „folgt“ der chi­ne­si­schen Staatsbürger­schaft. Das be­deu­tet, dass chi­ne­si­sche Staats­an­gehörige in je­dem Land der Welt von dem Ge­setz be­trof­fen sein können.
  • Bei einem Ver­stoß ge­gen die Be­stim­mun­gen dro­hen Ausführern und an­de­ren Be­tei­lig­ten am Aus­fuhr­ge­schäft emp­find­li­che Bußgelder so­wie Einträg in die chi­ne­si­schen „Black-Lis­ten“.

Das Ex­port­kon­troll­ge­setz hat einen wei­ten An­wen­dungs­be­reich und enthält zahl­rei­che un­be­stimmte Rechts­be­griffe, die den chi­ne­si­schen Behörden einen wei­ten Er­mes­sen­spiel­raum einräumen. Die de­tail­lier­ten Um­set­zungs­re­ge­lun­gen und Erläute­run­gen in Form von Gui­de­lines der chi­ne­si­schen Ex­port­kon­troll­behörden sind an­gekündigt, können aber er­fah­rungs­gemäß noch Mo­nate auf sich war­ten las­sen.

Hinweis

Zu­sam­men mit un­se­ren langjähri­gen chi­ne­si­schen Part­nern aus dem Netz­werk deutsch­spra­chi­ger Anwälte (CBBL) wer­den wir im Frühjahr 2021 über die Neu­re­ge­lun­gen des chi­ne­si­schen Ex­port­kon­troll­rechts so­wie über das prak­ti­sche Um­set­zungs­vor­ha­ben im Rah­men ei­nes Webi­nars be­rich­ten. Wir freuen uns sehr , dass uns dafür Herr Bur­kardt (Rechts­an­waltsbüro Bur­kardt & Part­ner) als Ex­perte so­wohl in fach­li­cher Hin­sicht als auch als langjähri­ger Ken­ner der chi­ne­si­schen Kul­tur zur Verfügung steht.

Den ge­nauen Ter­min wer­den wir Ih­nen zu ge­ge­be­ner Zeit mit­tei­len.

nach oben