Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 12. Mai 2023 der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes zugestimmt. Das Gesetz wird daher zeitnah in Kraft treten. Danach müssen alle Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern eine unternehmensinterne Meldestelle implementieren.
Hierbei gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten; zudem muss jedes Unternehmen einzelfallbezogene Entscheidungen treffen, die nicht selten ein erhebliches Hintergrundwissen und Praxiserfahrungen mit internen Meldestellen voraussetzen.
Daher stellt das Gesetz Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung vor eine echte Herausforderung.
Gerne laden wir Sie zu unserem Webinar ein, in dem Ihnen der ehemalige Staatsanwalt und jetzige Partner bei Ebner Stolz in Köln, Philipp Külz (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Zert. Berater für Steuerstrafrecht, Strafverteidiger) gemeinsam mit Rechtsanwältin Christina Odenthal-Middelhoff (Zert. Beraterin für Steuerstrafrecht, Compliance Officer, Strafverteidigerin) und Partnerin bei Ebner Stolz in Köln aufzeigen, welche Anforderungen auf Sie zukommen, wie Sie ein solches Hinweisgebersystem gesetzeskonform umsetzen und auf welche Weise eingehende Meldungen durch Sie als Arbeitgeber oder einen Dritten zu bearbeiten sind.
Inhalte:
- Rechtliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme und ihre Implementierung
- Welche Entscheidungen sind durch Unternehmen zu treffen?
- Rechtssicherer Umgang mit eingehenden Meldungen
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.