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Steuerberatung

Neufassung der Dual-Use-Verordnung zum 09.09.2021

Die An­pas­sung der be­reits seit 05.05.2009 be­ste­hen­den Ver­ord­nung (EG) Nr. 428/2009 - Dual-Use-Ver­ord­nung - wird seit vie­len Jah­ren er­wo­gen und ist spätes­tens seit Einführung des Uni­ons­zoll­ko­dex (UZK) ein wie­der­keh­ren­des Dis­kus­si­ons­thema. Zum 09.09.2021 wird die No­vel­lie­rung der Dual-Use-Ver­ord­nung nun in Kraft tre­ten und die bis­he­rige Ver­ord­nung (EG) Nr. 428/2009 er­set­zen. Diese Neu­fas­sung bringt umfäng­li­che Verände­run­gen mit sich.

Hintergrund

Mit der Ver­ord­nung (EG) Nr. 428/2009 des Ra­tes vom 05.05.2009 (EG-Dual-Use-VO) hatte die EU für alle EU-Mit­glied­staa­ten ge­mein­same Ge­neh­mi­gungs­pflich­ten und Ver­fah­rens­wei­sen bei der Aus­fuhr von Gütern mit dop­pel­tem Ver­wen­dungs­zweck fest­ge­legt. Hier­bei han­delt es sich um Güter, die so­wohl zi­vil als auch mi­litäri­sch nutz­bar sind (z. B. be­stimmte Che­mi­ka­lien, Ma­schi­nen, Tech­no­lo­gien und Werk­stoffe, aber ins­be­son­dere auch Soft­ware oder Tech­no­lo­gien).

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Neufassung der Dual-Use-Verordnung

Die am 11.06.2021 im Amts­blatt der Eu­ropäischen Union veröff­ent­lichte Ver­ord­nung (EU) 2021/821 wird zum 09.09.2021 an­wend­bar und soll den neuen Be­dro­hun­gen durch Ter­ro­ris­mus oder dem Ein­satz neu­ar­ti­ger Tech­no­lo­gien vor­beu­gen. Da­durch wird die seit 05.05.2009 be­ste­hende Dual-Use-Ver­ord­nung an­ge­passt. In Ver­bin­dung da­mit wird ein in­ten­si­verer Schutz von Men­schen­rech­ten und eine verstärkte Ko­ope­ra­tion auf EU-Ebene an­ge­strebt.

Im Rah­men der Neu­fas­sung wird sich wei­ter­hin der be­reits be­kann­ten Sys­te­ma­tik der bis­he­ri­gen Dual-Use-Ver­ord­nung be­dient, so blei­ben bei­spiels­weise alle in An­hang I auf­geführ­ten Güter ge­neh­mi­gungs­pflich­tig. Es wer­den je­doch ei­nige in­halt­li­che Neue­run­gen, ins­be­son­dere für die Ex­porte tech­ni­scher Un­terstützung und be­stimm­ter Über­wa­chungs­tech­no­lo­gien so­wie den Ge­neh­mi­gungs­ar­ten und Ver­fah­ren­ser­leich­te­run­gen ein­geführt.

Wesentliche Neuerungen

Die be­deu­tends­ten Neue­run­gen in Kürze:

  • Die Aus­fuhr nicht ge­lis­te­ter Güter aus dem Be­reich der di­gi­ta­len Über­wa­chung wird ge­neh­mi­gungs­pflich­tig, falls de­ren Ver­wen­dung zur Ver­let­zung von Men­schen­rech­ten beiträgt. Wenn dem Ausführer dies­bezüglich In­for­ma­tio­nen durch die zuständi­gen Behörden vor­ge­legt wer­den oder im Rah­men der ei­ge­nen Sorg­falts­pflicht Kennt­nis über ent­spre­chende Ver­wen­dungs­zwe­cke herrscht, sind die be­trof­fe­nen Aus­fuh­ren als ge­neh­mi­gungs­pflich­tig ein­zu­stu­fen.
  • Aus­fuhr­kon­trol­len können künf­tig auch auf Ba­sis von na­tio­nal er­las­se­nen Rechts­vor­schrif­ten ei­nes an­de­ren EU-Mit­glied­staats er­fol­gen.
  • Die Er­brin­gung von „Tech­ni­scher Un­terstützung“ ob­liegt künf­tig auch nach dem EU-Recht der Kon­troll­pflicht.
  • Die Ge­neh­mi­gungs­pflich­ten in Be­zug auf Han­dels- und Ver­mitt­lungs­ge­schäften wur­den er­wei­tert.
  • Mit der EU007 und der EU008 wer­den zwei neue All­ge­mein­ge­neh­mi­gun­gen ein­geführt.
  • Die bis­he­ri­gen Ge­neh­mi­gungs­ar­ten wer­den um die „Ge­neh­mi­gung für Großpro­jekte“ ergänzt.
  • Die De­fi­ni­tio­nen des Art. 2 der Dual-Use Ver­ord­nung wur­den über­ar­bei­tet und ergänzt, bei­spiels­weise die Neu­auf­nahme des Be­griffs "ICP" (in­ter­nal com­pli­ance pro­gramme)
  • Ein ver­bes­ser­ter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­aus­tausch zwi­schen den na­tio­na­len Behörden und der EU-Kom­mis­sion, als auch zwi­schen den Zoll­behörden der EU-Mit­glied­staa­ten un­ter­ein­an­der wird gefördert.

Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen

Die bis­he­rige Dual-Use-Ver­ord­nung wurde im Rah­men der Neu­fas­sung umfäng­lich an­ge­passt und ergänzt. Da­her ist al­len Un­ter­neh­men, die von der Ex­port­kon­trolle be­trof­fen sind, zu ra­ten, sich mit den neuen Re­ge­lun­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen und die fir­men­in­ter­nen Kon­troll- und Do­ku­men­ta­ti­ons­pro­zesse an­zu­pas­sen. Falls noch nicht vor­han­den, ist die Im­ple­men­tie­rung in­ter­ner Pro­gramme für rechts­kon­for­mes Ver­hal­ten oder auch ICP ge­nannt zu emp­feh­len.

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