Neufassung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise
Mit den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023 (VWG VP 2023) hat das BMF seine bisherigen Verwaltungsgrundsätze umfassend überarbeitet. Darüber hinaus äußert es sich zur Anwendung der jüngeren BFH-Rechtsprechung.
Für die Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes verweisen die VWG VP 2023, die mit dem BMF-Schreiben vom 06.06.2023 veröffentlicht wurden, auf die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2022, die den VWG VP 2023 als Anlage beigefügt sind. In den VWG VP 2023 sind dazu weitergehende Konkretisierungen enthalten, die das BMF zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung für erforderlich erachtet.
Daneben enthalten die VWG VP 2023 erstmals auch die Verwaltungsgrundsätze zur Funktionsverlagerung. Diesbezüglich macht das BMF hauptsächlich Ausführungen zur Bestimmung und Verlagerung einer Funktion, zum Transferpaket und zur Wertermittlung.
Mit den VWG VP 2023 veröffentlicht die Finanzverwaltung zudem die in den letzten Jahren ergangenen BFH-Urteile zu Konzerndarlehen und geht u. a. auf die Rechtsprechung zur Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Konzerndarlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften (BFH v. 09.06.2021, Az. I R 32/17), zur Ermittlung der fremdüblichen Verzinsung von Konzerndarlehen (BFH v. 18.05.2021, Az. I R 4/17), sowie zur Einkünftekorrektur bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung (BFH v. 13.01.2022, Az. I R 15/21) ein.
Hinweis: Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Davon abweichend sind die Regelungen zur Funktionsverlagerung auf alle Funktionsverlagerungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 verwirklicht werden.