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Rechtsberatung

„New Work“ in Zeiten von Corona – Informationen für Arbeitnehmer

CO­VID-19 hat nicht zu­letzt die Ar­beits­welt verändert. Mit Be­ginn der Corona-Krise hat sich für viele Ar­beit­neh­mer der Ar­beits­platz – vollständig oder zu­min­dest zeit­weise – vom Büro ins Home-Of­fice ver­la­gert. So­fern Ar­beit­neh­mer wei­ter­hin oder künf­tig mo­bil ar­bei­ten, stellt sich für sie die Frage, was die recht­li­chen und steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen die­ser neuen Ar­beits­weise sind.

Er­fah­ren Sie in un­se­rer Bro­schüre u. a. was der Un­ter­schied zwi­schen Home-Of­fice und mo­bi­lem Ar­bei­ten ist, wel­che Aus­ga­ben Ar­beit­neh­mer in ih­rer Ein­kom­mens­steu­er­erklärung als Wer­bungs­kos­ten gel­tend ma­chen können, was bei der Be­steue­rung des geld­wer­ten Vor­teils aus der pri­va­ten Dienst­wa­gen­nut­zung zu be­ach­ten ist und wie sich die Zu­schüsse zum Kurz­ar­bei­ter­geld oder ein „Corona-Bo­nus“ steu­er­lich aus­wir­ken.

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