Als nicht kooperativ werden demnach gewertet: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu. Im Vergleich zu der Vorgängerversion aus Februar 2021 sind nicht mehr aufgeführt: Anguilla, Dominica und die Seychellen (s. Pressemitteilung vom 05.10.2021).
Die Nennung von Ländern und Gebiete auf der sog. schwarzen Liste ist relevant für die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes, welches steuerliche Nachteile für Geschäftsbeziehungen mit Personen in nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vorsieht, sofern die in der schwarzen Liste der EU enthaltenen Länder und Gebiete in einer nationalen Rechtsverordnung als nicht kooperativ gewertet werden. Zudem ist die schwarze Liste relevant für etwaige Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC 6).