In Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben gilt seit 1.3.2020 in den Niederlanden eine Online-Meldepflicht für vorübergehende Einsätze von Arbeitnehmern eines Arbeitgebers aus dem EU-/EWR-Ausland sowie aus der Schweiz sowie für selbständige Dienstleistende aus diesen Staaten. Bislang galt eine solche Pflicht nur für Drittstaatsangehörige.
Vor dem Beginn des Einsatzes sind detaillierte Angaben zu den eingesetzten Mitarbeitern, die Art und die Dauer des Einsatzes zu machen. Die Meldungen haben online über das Meldeportal des niederländischen Ministeriums für Soziales und Arbeit zu erfolgen.
Hinweis: Sind bereits vor Inkrafttreten der neuen Meldepflicht Mitarbeiter oder Dienstleister aus dem EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz in den Niederlanden tätig, ist keine Nachmeldung erforderlich.