deen

International

Niederlande: Meldepflicht für Einsätze aus dem EU-/EWR-Ausland und der Schweiz

Die Nie­der­lande hat zum 1.3.2020 Mel­de­pflich­ten bei grenzüber­schrei­ten­dem Ar­bei­ten auf das EU-EWR-Aus­land und die Schweiz aus­ge­wei­tet.

In Um­set­zung der EU-recht­li­chen Vor­ga­ben gilt seit 1.3.2020 in den Nie­der­lan­den eine On­line-Mel­de­pflicht für vorüber­ge­hende Einsätze von Ar­beit­neh­mern ei­nes Ar­beit­ge­bers aus dem EU-/EWR-Aus­land so­wie aus der Schweiz so­wie für selbständige Dienst­leis­tende aus die­sen Staa­ten. Bis­lang galt eine sol­che Pflicht nur für Dritt­staats­an­gehörige.

Vor dem Be­ginn des Ein­sat­zes sind de­tail­lierte An­ga­ben zu den ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­tern, die Art und die Dauer des Ein­sat­zes zu ma­chen. Die Mel­dun­gen ha­ben on­line über das Mel­de­por­tal des nie­derländi­schen Mi­nis­te­ri­ums für So­zia­les und Ar­beit zu er­fol­gen.

Hin­weis: Sind be­reits vor In­kraft­tre­ten der neuen Mel­de­pflicht Mit­ar­bei­ter oder Dienst­leis­ter aus dem EU-/EWR-Aus­land oder der Schweiz in den Nie­der­lan­den tätig, ist keine Nach­mel­dung er­for­der­lich.

nach oben