Ebenfalls am 27.12.2019 hat die niederländische Regierung zusätzliche Substanzanforderungen für niederländische konzerninterne Finanzierungs- und Lizenzunternehmen beschlossen. Die Regelungen sollen am 1.1.2021 in Kraft treten.
Neue Quellensteuer auf bestimmte Zins- und Lizenzzahlungen
Die neue Quellensteuer in Höhe von 21,7 % wird auf konzerninterne Zins- und Lizenzzahlungen erhoben, die ein niederländischer Steuerpflichtiger (Gesellschaft oder Betriebsstäte) an ein verbundenes Unternehmen entrichtet, das eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- gesetzlicher Steuersatz im Ansässigkeitsstaat von weniger als 9 %,
- Ansässigkeit in einem Staat auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete,
- die Zins- oder Lizenzzahlungen werden einer Betriebsstätte zugewiesen, auf die eine der beiden vorstehenden Bedingungen zutrifft,
- bestimmte missbräuchliche Gestaltungen, z. B. hybride Gesellschaften.
Zusätzliche Substanzanforderungen
Die folgenden zusätzlichen Substanzanforderungen gelten mit Wirkung zum 1.1.2021 für niederländische Gesellschaften mit grenzüberschreitenden konzerninternen Finanzierungs- oder Lizenzbeziehungen:
- jährliche Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierungs- oder Lizenzierungsfunktion in Höhe von mindestens 100.000 Euro,
- tatsächliche Nutzung angemessener Geschäftsräumlichkeiten für mindestens 24 Monate.
Hinweis
Die Maßnahmen der niederländischen Regierung reihen sich in eine Vielzahl unilateraler Maßnahmen diverser Staaten gegen missbräuchliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Zahlungen in Steueroasen ein. Aufgrund der Komplexität einer gemeinsamen Lösung, z. B. auf Ebene der EU oder der OECD, ist auch weiterhin mit unilateralen Maßnahmen einzelner Staaten zu rechnen.