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Steuerberatung

Nießbrauch an einem Grundstück als Wirtschaftsgut

Er­wirbt der Be­rech­tigte ei­nes nicht in das Grund­buch ein­ge­tra­ge­nen Nießbrauchs­rechts das nießbrauchs­be­las­tete Grundstück, er­lischt das Nießbrauchs­recht. In­fol­ge­des­sen erhöht der Zeit­wert des un­ter­ge­hen­den Nießbrauchs die Im­mo­bi­li­en­an­schaf­fungs­kos­ten.

Im Streit­fall war die Nießbrau­che­rin im Wege des Vermächt­nis­ses mit einem Nießbrauch an einem Grundstück be­dacht wor­den, das sie später zur Hälfte er­warb und für das sie eine Ab­set­zung für Ab­nut­zung (AfA) auf Ba­sis der verkürz­ten tatsäch­li­chen Nut­zungs­dauer gel­tend ma­chen wollte. Laut FG Köln zählt bei der AfA-Er­mitt­lung zu den An­schaf­fungs­kos­ten ne­ben dem Kauf­preis für das Grundstück auch der Wert des (auf­ge­ge­be­nen) Nießbrauchs­rechts (Ur­teil vom 20.10.2022, Az. 6 K 1506/17, ErbStB 2023, S. 353). Die Fi­nanz­rich­ter be­ur­tei­len den er­lo­sche­nen (hälf­ti­gen) Nießbrauch als Wirt­schafts­gut mit Geld­wert, das die Nießbrau­che­rin zum Er­werb der un­be­las­te­ten Grundstückshälfte hin­ge­ge­ben hat. Bei der Er­mitt­lung des Nießbrauchs­werts sind die Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung abzüglich der von der Nießbrau­che­rin ge­tra­ge­nen Auf­wen­dun­gen zu berück­sich­ti­gen.

Im Hin­blick auf die Nut­zungs­dauer des Gebäudes be­jaht das FG Köln die Ab­wei­chung von der ty­pi­sier­ten Ge­samt­nut­zungs­dauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf Ba­sis ei­nes ge­richt­li­chen Sach­verständi­gen­gut­ach­tens, in dem die wirt­schaft­li­che Rest­nut­zungs­dauer er­mit­telt wurde. Die Vor­lage ei­nes Bau­sub­stanz­gut­ach­tens (insb. mit Hilfe des sog. ERAB-Ver­fah­rens, Ver­fah­ren zur Er­mitt­lung des Ab­nut­zungs­vor­rats von Bau­stof­fen) sei nicht er­for­der­lich.

Hin­weis: Ge­gen das Ur­teil ist die Re­vi­sion beim BFH anhängig (Az. IX R 14/23).

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