deen

Unternehmen

Novellierung des Energie- und Stromsteuerrechts

Was ändert sich insbesondere für stromkostenintensive Unternehmen?

Die ge­setz­li­chen An­pas­sun­gen vom 29. Au­gust 2016, 13. Ok­to­ber 2016 und 16. De­zem­ber 2016 des Er­neu­er­bare-En­er­gien-Ge­set­zes ha­ben er­neut be­deu­tende Neue­run­gen für die hier­von be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men ge­bracht. Ins­be­son­dere die erst­mals in den Re­ge­lungs­be­reich des EEG auf­ge­nom­me­nen Vor­schrif­ten zu de­tail­lier­ten Mit­tei­lungs- und Da­tenüber­mitt­lungs­pflich­ten für strom­kos­ten­in­ten­sive Un­ter­neh­men so­wohl nach dem En­er­gie- und Strom­steu­er­ge­setz als auch nach dem EEG, aber auch die Ände­run­gen bei der Strom­kos­ten­in­ten­sität für be­stimmte Bran­chen, die Er­wei­te­rung des Krei­ses der An­trags­stel­ler und die Ände­rung von Be­griffs­be­stim­mun­gen sind hier zu nen­nen. Ein recht­zei­ti­ges und ziel­ge­rich­te­tes Aus­ein­an­der­set­zen mit den je­weils gülti­gen Vor­schrif­ten hat sich da­bei bewährt. Dies gilt ein­mal mehr für das An­trags­ver­fah­ren im Jahr 2017, wel­ches neue Her­aus­for­de­run­gen an die Un­ter­neh­men stellt.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ver­an­stal­tung ent­neh­men Sie bitte dem Ver­an­stal­tungs­flyer.