Die gesetzlichen Anpassungen vom 29. August 2016, 13. Oktober 2016 und 16. Dezember 2016 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben erneut bedeutende Neuerungen für die hiervon betroffenen Unternehmen gebracht. Insbesondere die erstmals in den Regelungsbereich des EEG aufgenommenen Vorschriften zu detaillierten Mitteilungs- und Datenübermittlungspflichten für stromkostenintensive Unternehmen sowohl nach dem Energie- und Stromsteuergesetz als auch nach dem EEG, aber auch die Änderungen bei der Stromkostenintensität für bestimmte Branchen, die Erweiterung des Kreises der Antragssteller und die Änderung von Begriffsbestimmungen sind hier zu nennen. Ein rechtzeitiges und zielgerichtetes Auseinandersetzen mit den jeweils gültigen Vorschriften hat sich dabei bewährt. Dies gilt einmal mehr für das Antragsverfahren im Jahr 2017, welches neue Herausforderungen an die Unternehmen stellt.
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