Wie so viele Unternehmen sind auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen von den Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie betroffen. Helfen kann hier die außerordentliche Wirtschaftshilfe, auch als November- und Dezemberhilfe bekannt, die noch bis 30.4.2021 beantragt werden kann.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist, die durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt elektronisch zu erfolgen hat, haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt.