Laut gemeinsamer Pressemitteilung des BMF und des BMWI vom 12.11.2020 sollen Soloselbständige eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro, andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro erhalten. Die ersten Auszahlungen sollen noch im November 2020 erfolgen. Das Verfahren für die reguläre Auszahlung der Novemberhilfe soll im Anschluss an die Abstandszahlungen starten. Die Antragstellung soll elektronisch über das Antragsportal zur Überbrückungshilfe erfolgen.
Die Novemberhilfe richtet sich an direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sowie indirekt betroffene Unternehmen, die mindestens 80 % ihres Umsatzes mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe beläuft sich dabei grundsätzlich auf 75 % des durchschnittlich im November 2019 erwirtschafteten Umsatzes. Mehr zu den Novemberhilfen.