Die EU-Mitgliedstaaten hätten bereits bis Ende 2021 die sog. Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Der deutsche Gesetzgeber ist hier im Verzug, hat aber zwischenzeitlich den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Betroffene Unternehmen sind demnach zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems bzw. zur Anpassung eines bereits bestehenden Systems verpflichtet. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des novus Financial Services u.a. welche Auswirkungen ein solches Hinweisgeberschutzgesetz für die Finanzindustrie hat.
AUFSICHTSRECHT
- Verpflichtende Hinweisgebersysteme – Handlungsbedarf auch für Unternehmen des Finanzsektors
- Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers und eines Systemrisikopuffers für den Wohnimmobiliensektor
- Mystery Shopping der BaFin
- BaFin – Richtlinie für nachhaltige Fonds wird zurückgestellt
- ESMA – Erklärung zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Investmentfondsportfolios
- BaFin-Aufsichtsmitteilung – Konkretisierung der Anforderungen an die Identifizierung von Ukraine-Flüchtlingen
RECHNUNGSLEGUNG
- Die Bilanzierung von Krypto-Assets nach HGB
- IDW-Hinweise zu Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und Prüfung branchenübergreifend und ergänzt für Investmentgesellschaften
STEUERRECHT
- Besteuerung von Kryptowährungen: Das BMF sorgt für etwas Klarheit
- Auch Knock-Out-Zertifikate sind steuerlich keine Termingeschäfte
- Verwaltung von Wagniskapitalfonds ist seit Juli 2021 umsatzsteuerfrei
INTERN