Mit der neuen ZAG-MaRisk wurden erstmalig eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungsdienstleistern geschaffen, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen. Für Kreditinstitute und große Wertpapierinstitute rücken die Neuerungen der CRR III und CRD IV ab 01.01.2025 näher. Möglicherweise wird jedoch die erstmalige Anwendung der Marktrisikovorschriften der EU um ein Jahr verschoben. Darüber und über zahlreiche weitere Neuerungen im Bereich Financial Services informieren wir Sie in dieser Ausgabe des novus.
AUFSICHTSRECHT
- ZAG-MaRisk: Die neue Regulierung von Zahlungsdienstleistern
- Neue Vorgaben der BaFin zur Meldung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken für Zahlungsdienstleister
- Definition und Identifikation von Gruppen verbundener Kunden im Rahmen der CRR
- Veröffentlichung der CRR III im Amtsblatt der EU
- Neue EBA-Richtlinien zur Behandlung von außerbilanziellen Positionen nach der CRR III
- Beibehaltung des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen
- Organisationspflichten im Erlaubnisverfahren für Kreditdienstleistungsinstitute nach dem Kreditzweitmarktgesetz
ASSET MANAGEMENT
- Harmonisierung des Gruppenkapitaltests: EBA veröffentlicht endgültige Leitlinien
- Konsolidierung von Wertpapierfirmengruppen: Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2024/1771
- Implementierung der EBA-Leitlinien zu Vergütungsanzeigen: Allgemeinverfügung der BaFin vom 27.05.2024
- Überprüfung des Aufsichtsrahmens für Wertpapierfirmen: Diskussion notwendiger Reformen
GELDWÄSCHEPRÄVENTION
- Neue Entwicklungen in der Geldwäscheprävention: BaFin konsultiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG
- Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
MARKETS IN CRYPTO-ASSETS REGULATION
IT, DIGITALISIERUNG UND KI
- EZB-Leitfaden zur Auslagerung von Cloud-Diensten
- Ransomware: Ernstzunehmende Bedrohung für den Finanzsektor
STEUERRECHT
- Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
- Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte verfassungswidrig
- Ausschluss der Steuerbefreiung für luxemburgischen Spezial-Immobilien-Investmentfonds unionsrechtswidrig
INTERN