IT-Technik und fortschreitende Digitalisierung in der Finanzbranche stehen seit geraumer Zeit im Fokus der Finanzaufsicht. Darauf gehen wir in der aktuellen Ausgabe des novus Finanzdienstleistungen ein. Ebenso Thema ist, dass die BaFin bestimmten geldwäscherechtlich Verpflichteten Hinweise für ein angemessenes risikoorientiertes Vorgehen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen geben will.
INHALTSVERZEICHNIS:
EDITORIAL
AUFSICHTSRECHT
- Aktuelle Entwicklungen bei aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT
- Neue EU-harmonisierte Regeln für Auslagerungen in Konsultation
- Non-Performing-Loans als nachhaltiger Schwerpunkt der Aufsicht
- Ergebnisse des EBA-Bankenstresstests 2018
- Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV) in Kraft
- Erweiterte Offenlegungsanforderungen an Liquiditätsrisikomanagement und Liquiditätsdeckungsquote (LCR)
- Weitere Änderungen des Groß- und Millionenkreditmeldewesens zum 1.1.2019
- Verfahrensänderungen zur (EU-)Bankenabgabe 2019
- Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäscheprävention
- BaFin konsultiert Verordnung zur Änderung von § 16 Solvabilitätsverordnung (SolvV)
- BaFin konkretisiert die Angaben zur Anlegergruppe im Verkaufsprospekt und in Vermögensanlagen-Informationsblättern
- Prospektfreiheit für Wertpapieremissionen unter EUR 8 Mio.
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor
STEUERRECHT
- Investmentsteuerreformgesetz: Erste Erfahrungen und Stolpersteine bei betrieblichen Anlegern
- Austausch von Informationen in Steuersachen
INTERN