novus Finanzdienstleistungen I. Quartal 2013
Weitere Ausgaben
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novus Financial Services 2. Ausgabe 2024
Mit der neuen ZAG-MaRisk wurden erstmalig eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungsdienstleistern geschaffen, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen. Für Kreditinstitute und große Wertpapierinstitute rücken die Neuerungen der CRR III und CRD IV ab 01.01.2025 näher. Möglicherweise wird jedoch die erstmalige Anwendung der Marktrisikovorschriften der EU um ein Jahr verschoben. Darüber und über zahlreiche weitere Neuerungen im Bereich Financial Services informieren wir Sie in dieser Ausgabe des novus.
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2024
Rund um den Jahreswechsel sind vier neue Verordnungen für Wertpapierinstitute in Kraft getreten. Sie geben die Anforderungen an das Anzeigewesen, deren Vergütungssysteme und den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen an Wertpapierinstituten sowie für deren Abschlussprüfung vor. Auch rücken die Neuerungen der CRR III und CRD IV näher, die voraussichtlich schon ab 01.01.2025 gelten. Schließlich hat die BaFin im Februar 2024 die Konsultation zur 8. MaRisk-Novelle gestartet. Die finale Fassung der MaRisk-Novelle soll bereits im April 2024 veröffentlicht werden. Darüber und zu weiteren aktuellen Entwicklungen informiert die aktuelle Ausgabe des novus Financial Services.
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2023
Den steigenden Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnik von Unternehmen im Finanzsektor soll mit dem Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, begegnet werden. Die Vorgaben müssen bis Anfang 2025 umgesetzt werden. Was auf die Finanzunternehmen zukommt, lesen Sie neben zahlreichen weiteren aktuellen Themen in unserer diesjährigen Ausgabe des novus Financial Services.
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2022
Die EU-Mitgliedstaaten hätten bereits bis Ende 2021 die sog. Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Der deutsche Gesetzgeber ist hier im Verzug, hat aber zwischenzeitlich den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Betroffene Unternehmen sind demnach zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems bzw. zur Anpassung eines bereits bestehenden Systems verpflichtet. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des novus Financial Services u.a. welche Auswirkungen ein solches Hinweisgeberschutzgesetz für die Finanzindustrie hat.
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2021
2020 war ein außergewöhnliches und von vielen Unsicherheiten geprägtes Jahr, konstant bleibt jedoch der anhaltende Regulierungsdruck in der Finanzindustrie. Die weltweite Corona-Pandemie sowie ein Betrugsfall im letzten Sommer riefen den Gesetzgeber, die Aufsicht sowie die Verwaltung in 2020 noch mehr als sonst auf den Plan. Lesen Sie u. a. in unserer diesjährigen ersten Ausgabe des novus Financial Services, welche Anpassungen die BaFin im Entwurf einer Neufassung der 6. MaRisk-Novelle vorgenommen hat.