Auch wenn uns alle die Pandemie weiterhin beschäftigt, gilt es doch, zum „new normal“ zurückzukehren und den Blick wieder verstärkt auf strategisch wichtige Themen zu lenken. So sollten Krankenhäuser den Blick auf die Bestimmung der eigenen Marktposition vor dem Hintergrund zunehmender Ambulantisierung richten. Aber auch Altenpflegeeinrichtungen müssen sich den Marktgegebenheiten anpassen - hier ist beim Controlling häufig ein Paradigmenwechsel notwendig.
STEUERBERATUNG
Ertragsteuern
Umsatzsteuer
- Verlängerung der Ermäßigungen für Restaurationsleistungen
- Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes
- Medizinische Gutachten von Subunternehmern der MDK nicht umsatzsteuerfrei
- Einrichtungsfremde Leistungen fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG
- Sachspenden in der Corona-Krise: Ergänzung des Umsatzsteueranwendungserlasses
Kraftfahrzeugsteuer
RECHTSBERATUNG
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte in Kraft getreten
- Medizinprodukte aus der Schweiz werden in der EU nicht mehr als gleichwertig anerkannt
- Keine Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen herausgehobener Position
UNTERNEHMENSBERATUNG
- Bestimmung der eigenen Marktposition vor dem Hintergrund zunehmender Ambulantisierung
- Controlling in Altenpflegeeinrichtungen – ein Paradigmenwechsel ist (häufig) notwendig