Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2019 plant der Gesetzgeber, Verluste aus dem Ausfall von Darlehen im Privatvermögen künftig steuerlich unberücksichtigt zu lassen. Damit reagiert er auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der solche Verluste als negative Kapitaleinkünfte bewertet.
Sofern die geplante Regelung umgesetzt wird, besteht noch vor Jahreswechsel Handlungsbedarf. Wer hiervon betroffen ist und inwieweit steuerliche Nachteile vermieden werden können, lesen Sie in der Oktober-Ausgabe unserer novus Mandanteninformation.
INHALTSVERZEICHNIS:
BRISANT
IM GESPRÄCH
STEUERRECHT
Unternehmensbesteuerung
- Saisonwaren: Retrograde Ermittlung der Teilwertabschreibung
- Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
- Häusliches Arbeitszimmer
- Investitionsabzugsbeträge einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen
- Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter Ausschluss des Mehrbedarfs für ein Alten- oder Pflegeheim
- Körperschaftsteuerbefreiung bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen
- Gewinn im Sinne von § 34a Abs. 2 EStG: Behandlung des Übernahmeergebnisses nach UmwStG
Arbeitnehmerbesteuerung
- Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Minderung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens nur für notwendige Kosten
- Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn
- Steuerliche Beurteilung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs
- Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen bei Organen von Körperschaften
Immobilienbesteuerung
- Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Vermietung eines Hotels mit Betriebsvorrichtungen
- Keine Gewerbesteuerpflicht einer AG schweizerischen Rechts mit lediglich inländischen Vermietungseinkünften
- Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Finanzierung eines Vermietungsobjekts: Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens
Umsatzsteuer
- Minderung der Bemessungsgrundlage bei Rabattgewährung in einer Leistungskette
- Nachträgliche Entgelterhöhung bei Nichteinlösung von Prämienpunkten
- Besteuerung einer ratenweise vergüteten Vermittlungsleistung
- Keine Steuerbefreiung von spezialisiertem Unterricht
- Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten?
- Vorsteuerabzug von Drittlands-Unternehmern nur bei Gegenseitigkeit
Erbschaftsteuer
- Bundesregierung beschließt ErbStR 2019
- Mittelbare Schenkung – keine Begünstigung als Betriebsvermögen
- Steuerbefreiung bei Übergang des Familienheims im Erbfall
- Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung: Nachlassverbindlichkeit?
- Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer wegen verzögerter Reform
Besteuerung von Privatpersonen
- Abgeltungsteuer: Frist auf Antrag auf Regelbesteuerung bei verdeckten Gewinnausschüttungen
- Abgeltungsteuer: Nahestehende Personen bei Personengesellschaften
- Rückerstattung ausländische Quellensteuer bei natürlichen Personen
Internationales Steuerrecht
- Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei unbesicherten Konzernforderungen
- DBA-Österreich: Neue Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
WIRTSCHAFTSRECHT
Gesellschaftsrecht
- Auslegung der Gesellschaftsrechtsrichtlinie bei Handelsregistereintragung einer Limited
- Übertragung eines voll eingezahlten KG-Anteils auf einen Minderjährigen
- Paritätischer Aufsichtsrat: Leiharbeitnehmer zählen mit
- Ausschluss von Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-Outs: Angemessenheit einer Barabfindung
Datenschutzrecht
- Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO in der Praxis
- Brexit: Unternehmen brauchen Notfallplan für Datentransfer
Litigation
Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsrecht
- Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden Mehrbedarfs
- Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung
- Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit
- Altershöchstgrenze für die Aufnahme in ein betriebliches Altersversorgungssystem
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch bei „Probetag“
Restrukturierung
INTERN
- „WirtschaftsWoche“ empfiehlt Dr. Torsten G. Lörcher als „Top-Anwalt“ für IT-Recht
- Rechtshandbuch Unternehmensbewertung unter Mitwirkung von Ebner Stolz erschienen
- Autoren von Ebner Stolz wirken an Praxishandbuch der Unternehmensbewertung mit