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novus Brancheninformationen

novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 1. Ausgabe 2024

Gute Nach­rich­ten für die Öff­ent­li­che Hand: der Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2024 stellt eine er­neute Verlänge­rung der Überg­angs­frist zu § 2b UStG bis Ende 2026 in Aus­sicht. Auch geht es in die­ser Aus­gabe des no­vus Öff­ent­li­che Hand & Ge­meinnützig­keit um die ak­tu­el­len Recht­spre­chungs­ent­wick­lun­gen bei ge­meinnützi­gen Ko­ope­ra­tio­nen. Das FG Ham­burg ver­sucht im Sinne ei­ner Ver­ein­fa­chung und Entbüro­kra­ti­sie­rung des Ge­meinnützig­keits­rechts, die aus­ufernde Ver­wal­tungs­auf­fas­sung zum neuen § 57 Abs. 3 AO (Ab­leh­nung des sog. dop­pel­ten Sat­zungs­er­for­der­nis) ein­zu­gren­zen, bei Mit­ar­bei­ter­kan­ti­nen kommt kein ermäßig­ter Um­satz­steu­er­satz zur An­wen­dung und Stif­tun­gen können nicht die Vor­teile ei­nes steu­er­li­chen Ein­la­ge­kon­tos in An­spruch neh­men.

STEU­ER­RECHT

Ge­meinnützig­keits­recht

Um­satz­steuer

Er­trag­steuer

ZI­VIL­RECHT

WIRT­SCHAFTS­RECHT

GE­SETZ­GE­BUNG

 

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