Gute Nachrichten für die Öffentliche Hand: der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 stellt eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG bis Ende 2026 in Aussicht. Auch geht es in dieser Ausgabe des novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit um die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen bei gemeinnützigen Kooperationen. Das FG Hamburg versucht im Sinne einer Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die ausufernde Verwaltungsauffassung zum neuen § 57 Abs. 3 AO (Ablehnung des sog. doppelten Satzungserfordernis) einzugrenzen, bei Mitarbeiterkantinen kommt kein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung und Stiftungen können nicht die Vorteile eines steuerlichen Einlagekontos in Anspruch nehmen.
STEUERRECHT
Gemeinnützigkeitsrecht
- Zeitnahe Mittelverwendung bei Ausschüttungen aus Beteiligungen
- Gemeinnützige Kooperationen – Aktuelle Rechtsprechung
- Erweiterung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 53 Nr. 2 Satz 3 AO
- Keine unzulässige Diskriminierung gemeinnütziger Gesellschaften mit beschränkter Haftung beim Rundfunkbeitrag
Umsatzsteuer
- Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen
- Kein ermäßigter Steuersatz bei Mitarbeiterkantinen
- Reichweite der Steuerbefreiung im Falle des Betriebs eines Museums bei einem Denkmal
Ertragsteuer
- Aufzeichnungspflichten eines als gemeinnützig anerkannten Vereins i. R. d. Arbeitgeberpflichten und zur Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 26 EStG
- Keine steuerlichen Einlagekonten bei Stiftungen
ZIVILRECHT
- Zahlungsverzug eines gemeinnützigen Mieters bei ausbleibenden Spenden des Vermieters
- Hinweisgeberschutz in steuerbegünstigten Körperschaften und der öffentlichen Hand
WIRTSCHAFTSRECHT
GESETZGEBUNG
- Update: Wachstumschancengesetz
- Entwurf einer Richtlinie über einen europäischen grenzübergreifenden Verein