novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit I. Quartal 2012
Weitere Ausgaben
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novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 1. Ausgabe 2024
Gute Nachrichten für die Öffentliche Hand: der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 stellt eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG bis Ende 2026 in Aussicht. Auch geht es in dieser Ausgabe des novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit um die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen bei gemeinnützigen Kooperationen. Das FG Hamburg versucht im Sinne einer Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die ausufernde Verwaltungsauffassung zum neuen § 57 Abs. 3 AO (Ablehnung des sog. doppelten Satzungserfordernis) einzugrenzen, bei Mitarbeiterkantinen kommt kein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung und Stiftungen können nicht die Vorteile eines steuerlichen Einlagekontos in Anspruch nehmen.
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novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 2. Ausgabe 2023
Die Bundesregierung hat Ende August 2023 den Entwurf eines Wachstumschancengesetz vorlegte. Auch wenn bei diesem Gesetzgebungsverfahren der Fokus nicht auf das Gemeinnützigkeitsrecht gerichtet ist, finden sich darin dennoch vielfältige Änderungen den Non-Profit-Bereich betreffend. Abzuwarten bleibt aber, ob und mit welchem Inhalt das Wachstumschancengesetz Gesetzeskraft erlangt. Lesen Sie mehr dazu in der 2. Ausgabe des novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit. Zudem beleuchten wir Entscheidungen des BFH zum Spendenabzug: zum einen zur Frage, ob ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn eine Stiftung ihr Vermögen als Darlehen dem Stifter zur Verfügung stellt, zum anderen zur Abgrenzung von Spende und verdeckter Einlage. Neben weiteren für den Gemeinnützigkeitsbereich interessanten steuer- und zivilrechtlichen Entwicklungen finden Sie umfassende Informationen zum neuen Zuwendungsempfängerregister.
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novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 1. Ausgabe 2023
In der ersten Ausgabe 2023 unseres novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit gehen wir insbesondere auf aktuelle Themen aus dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Die Stiftungsrechtsreform befindet sich auf der Zielgeraden und wird zu großen Teilen im Juli 2023 in Kraft treten. Sollten Bestandsstiftungen noch von den bis dahin geltenden landesgesetzlichen Regelungen zu Satzungsänderungen Gebrauch machen wollen, besteht Handlungsbedarf. Wir haben Ihnen wesentlichen Punkte, bei denen Anpassungen sinnvoll sein könnten, dargestellt. Darüber hinaus beleuchten wir ein Urteil des BFH über die satzungsmäßigen Voraussetzungen ausländischer Stiftungen.
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novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 2. Ausgabe 2022
In der 2. Ausgabe 2022 des novus gehen wir auf das Urteil des OLG Hamm hinsichtlich des Vorrangs des Gemeinnützigkeitsrechts vor dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht bei Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter ein. Neben weiteren steuerrechtlichen Entscheidungen finden Sie in dieser Ausgabe zudem Informationen zur Klagebefugnis des Stifters und zum Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen Vereinsvorstand.
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novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 1. Ausgabe 2022
Die erste Ausgabe 2022 dieses novus hält vielfältige Themen aus dem Bereich Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit für Sie bereit. Aufgrund der aktuellen Lage ist nach wie vor der Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten von großer Bedeutung.