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novus Brancheninformationen

novus Personal 1. Ausgabe 2024

Zum 01.01.2024 sind ei­nige ge­setz­li­che Ände­run­gen im Per­so­nal­be­reich zu be­ach­ten. Die we­sent­lichs­ten Ände­run­gen sind hier zu­sam­men­ge­stellt. Zu­dem wird auf steu­er­li­che Ände­run­gen hin­ge­wie­sen, die evtl. demnächst noch be­schlos­sen wer­den könn­ten. Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz ver­pflich­tet Un­ter­neh­men mit mehr als 50 Be­schäftig­ten ein Hin­weis­ge­ber­sys­tem zu im­ple­men­tie­ren. Hier­bei sind auch ar­beits­recht­li­che The­men zu be­ach­ten. Mit­ar­bei­tende, die von ih­rem Ar­beit­ge­ber aus dem In­land vorüber­ge­hend auch im Aus­land ein­ge­setzt wer­den, können ihre So­zi­al­ver­si­che­rungs­sta­tus durch eine A1-Be­schei­ni­gung be­le­gen. Der EuGH ent­schied nun zum Wi­der­ruf ei­ner sol­chen Be­schei­ni­gung.

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AR­BEITS­RECHT

SO­ZI­AL­VER­SI­CHE­RUNG

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