Zum 01.01.2024 sind einige gesetzliche Änderungen im Personalbereich zu beachten. Die wesentlichsten Änderungen sind hier zusammengestellt. Zudem wird auf steuerliche Änderungen hingewiesen, die evtl. demnächst noch beschlossen werden könnten. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem zu implementieren. Hierbei sind auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten. Mitarbeitende, die von ihrem Arbeitgeber aus dem Inland vorübergehend auch im Ausland eingesetzt werden, können ihre Sozialversicherungsstatus durch eine A1-Bescheinigung belegen. Der EuGH entschied nun zum Widerruf einer solchen Bescheinigung.
IM FOCUS
- Gesetzliche Änderungen im Personalbereich zum 01.01.2024
- Im Wachstumschancengesetz vorgesehene steuerliche Änderungen, die noch nicht final umgesetzt wurden
LOHNSTEUER
- Grundlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit Fernzügen
- Überlassung von Zubehör für (Elektro-)Fahrräder
- Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
- Erste Tätigkeitsstätte: Keine stillschweigende Zuordnung durch geringfügige Tätigkeit
- Umzug wegen Home-Office als Werbungskosten abziehbar
ARBEITSRECHT
- Hinweisgeberschutzgesetz: Arbeitsrechtliche Themen
- Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeittätigkeit
- Arbeit auf Abruf: Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
- Corona-Quarantäne: Kein Recht auf mehr Urlaubstage
- Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeits bescheinigungen
- Fremdgeschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer i. S. d. BUrlG
- Rückforderung von Kurzarbeitergeld bei Leistungsantrag für Gekündigte
- Zu den betrieblichen Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld
- Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach Übernahme eines Leiharbeitnehmers
SOZIALVERSICHERUNG
INTERNATIONAL