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novus Brancheninformationen

novus Personal 2. Ausgabe 2024

Im Frühjahr 2024 wur­den ei­nige für den Per­so­nal­be­reich in­ter­es­sante Steu­er­rechtsände­run­gen be­schlos­sen. Wei­tere Ände­run­gen wur­den be­reits an­gekündigt und sol­len im Laufe des Jah­res um­ge­setzt wer­den. Mit Blick auf die bald star­tende EM in Deutsch­land wird in der 2. Aus­gabe des no­vus Per­so­nal die Pau­schal­ver­steue­rung von VIP-Lo­genplätzen für Ar­beit­neh­mer erläutert. Im Be­reich des Ar­beits­rechts ge­hen der Frage nach­ge­gan­gen, ob eine Kündi­gung auch bei feh­len­der oder feh­ler­haf­ter Mas­sen­ent­las­sungs­an­zeige wirk­sam ist. Sind Ar­beit­neh­mer grenzüber­schrei­tend in der Form von Te­le­ar­beit tätig, be­steht bis 30.06.2024 Hand­lungs­be­darf.

IM FO­CUS

LOHN­STEUER

AR­BEITS­RECHT

IN­TER­NA­TIO­NAL

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