Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten auf die Einführung der als sog. zweite Säule bzw. Pillar 2 auf OECD-Ebene beschlossenen globalen Mindeststeuer geeinigt haben und eine entsprechende Richtlinie durch den Rat der EU angenommen wurde (mehr Informationen finden Sie hier), hat die OECD nun ein sog. Umsetzungspaket zu Pillar 2 veröffentlicht.
In dem Umsetzungspaket sind neben Leitlinien zu Ausnahmeregelungen und Straferleichterungsvorschriften („Safe Harbours und Penalty Reliefs“) öffentliche Konsultationsdokumente zur Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung („GloBE Information Return) und zur Rechts- und Planungssicherheit im Rahmen von Pillar 2 („Tax Certainty“) enthalten.
Die Leitlinien zu den Safe Harbours beinhalten konkrete Übergangsregelungen für Wirtschaftsjahre, die zum oder vor dem 31.12.2026 beginnen und spätestens am 30.06.2028 enden. Bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr werden davon somit die Wirtschaftsjahre bis 2026 erfasst.
Für diesen Übergangszeitraum soll keine Ergänzungssteuer („Top-up Tax“) erhoben werden, wenn
- in einem Staat der nach den für das Country-by-Country-Reporting (CbCR) geltenden Vorschriften ermittelte Umsatz weniger als 10 Mio. Euro und der Gewinn weniger als 1 Mio. Euro beträgt („De minimis test“) oder
- die vereinfacht ermittelte effektive Steuerquote („Effecticve Tax Rate“) in einem Staat mindestens einen Übergangssteuersatz erreicht, der in 2023 und 2024 15 %, in 2025 16 % und in 2026 17 % beträgt („Simplified ETR test“), oder
- das nach den Vorschriften für das CbCR ermittelte Einkommen in einem Staat maximal dem nach den GloBE-Regelungen ermittelten Betrag der „Substance-based Income Exclusion“ entspricht („Routine profits test“). Dabei handelt es sich um die substanzbasierte Freistellung von Gewinnen, die auf den mit den Beschäftigten verbundenen Kosten und dem Wert der materiellen Vermögenswerte in einem bestimmten Steuerhoheitsgebiet basiert (vgl. Art. 28 Mindeststeuer-Richtlinie).
Neben Safe Harbours für einen Übergangszeitraum gibt die OECD Leitlinien für die Ausgestaltung von dauerhaften Erleichterungen („Permanent Safe Harbours“) und Handlungsempfehlungen vor, mit denen Staaten mögliche Sanktionen in der Frühphase der Umsetzung von Pillar 2 abmildern können. Weiterhin kündigt die OECD an, an Vorgaben für zusätzliche Safe Harbours für die sog. anerkannte nationale Ergänzungsbesteuerung zu arbeiten.
Hinweis: Die von der OECD vorgegebenen Safe Harbours finden über den dynamischen Verweis in Art. 32 Mindeststeuer-Richtlinie Eingang in die Richtlinienbestimmungen und sind somit bei deren Umsetzung in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
In dem öffentliche Konsultationspapier zur Ergänzungssteuer-Erklärung bittet die OECD um Beiträge zu Umfang und Art der Daten, die von multinationalen Konzernen im Hinblick auf die Anwendung der Mindeststeuer zu erheben oder zu erklären sind sowie zu möglichen Vereinfachungen im Erklärungsprozess.
Das öffentliche Konsultationspapier zur Rechts- und Planungssicherheit beschreibt verschiedene Mechanismen, einschließlich der Streitvermeidung und Streitbeilegung, die zur Steuersicherheit im Rahmen von Pillar 2 beitragen können. Das Dokument skizziert die zu erwartenden nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Entwicklung von entsprechenden Regelungen. Im Mittelpunkt stehen hierbei u.a. Fragen der Doppelbesteuerung.
Hinweis: Stellungsnahmen zu den Konsultationen können bis 03.02.2023 abgegeben werden.
Darüber hinaus kündigt die OECD an, im Rahmen des Inclusive Frameworks ab Anfang 2023 fortlaufend Leitlinien zur Auslegung und Verwaltung der globalen Mindeststeuer herauszugegeben.