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Steuerberatung

Öffentliches Country-by-Country-Reporting

Im Rah­men in­for­mel­ler Tri­log-Ver­hand­lun­gen zwi­schen der EU-Kom­mis­sion, dem Eu­ropäischen Rat und dem Eu­ropäischen Par­la­ment wurde ein Richt­li­ni­en­vor­schlag für ein öff­ent­li­ches Coun­try-by-Coun­try-Re­por­ting er­ar­bei­tet. Die­sem Vor­schlag stimmte am 28.09.2021 der EU-Mi­nis­ter­rat zu. Die Bil­li­gung des Vor­schlags durch das EU-Par­la­ment er­folgte am 11.11.2021, so dass die­ser nun fi­nal ist.

Dem­nach wer­den mul­ti­na­tio­nale Kon­zerne mit einem kon­so­li­dier­ten Um­satz von über 750 Mio. Euro künf­tig ver­pflich­tet, ih­ren Coun­try-by-Coun­try Re­port nicht mehr nur an die zuständi­gen Fi­nanz­ver­wal­tun­gen der Staa­ten zu über­mit­teln (s. Pres­se­mit­tei­lung des BMF vom 01.10.2021). Zu­dem ist dann der Re­port auf der Web­site der Kon­zern­mut­ter zu veröff­ent­li­chen.

Hin­weis: Die ver­ab­schie­dete Richt­li­nie ist nun im Amts­blatt der EU zu veröff­ent­li­chen und tritt 20 Tage nach Veröff­ent­li­chung in Kraft. Die Mit­glied­staa­ten ha­ben dann 18 Mo­nate Zeit, die neuen Vor­ga­ben in ihr na­tio­na­les Recht um­zu­set­zen (wei­tere In­for­ma­tio­nen so­wie die Stel­lung­nahme des EU-Rats zum Richt­li­ni­en­vor­schlag fin­den Sie hier).

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