Demnach werden multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. Euro künftig verpflichtet, ihren Country-by-Country Report nicht mehr nur an die zuständigen Finanzverwaltungen der Staaten zu übermitteln (s. Pressemitteilung des BMF vom 01.10.2021). Zudem ist dann der Report auf der Website der Konzernmutter zu veröffentlichen.
Hinweis: Die verabschiedete Richtlinie ist nun im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen (weitere Informationen sowie die Stellungnahme des EU-Rats zum Richtlinienvorschlag finden Sie hier).