Als Reaktion auf die andauernden Kriegshandlungen Russlands wurden abermals neue Restriktionen gegen Russland beschlossen, die nach ihrer Veröffentlichung am 03.12.2022 im Amtsblatt der Union zum 04.12.2022 in Kraft getreten sind.
Verboten ist dabei ab dem 05.12.2022 der Erwerb und die Einfuhr von Rohöl sowie auch die Weiterleitung in Drittländer bzw. damit verbundene direkte oder indirekte Dienstleistungen aus Russland in die EU. Für bestimmte weitere Erdölerzeugnisse werden diese Verbote ab dem 05.02.2023 gelten.
Unter bestimmten Umständen sind vorübergehende Ausnahmen vorgesehen. So können bspw. Rohöllieferungen auf dem Seeweg erlaubt sein, wenn diese notwendig sind, um die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder der Umwelt zu sichern. Für diese im Seeweg transportierten Lieferungen gilt seit 05.12.2022 allerdings eine Preisobergrenze von 60 US-Dollar pro Barrel.
Darüber hinaus kann die Einfuhr von über Pipelines geliefertes Rohöl an bestimmte Mitgliedstaaten weiterhin erlaubt sein.
Dieser Eingriff in den Öl-Markt Russlands betrifft bis zu 90 % der russischen Öleinfuhren nach Europa, und soll fortwährend den wirtschaftlichen Druck gegen Russland verstärken sowie die finanziellen Mittel für militärische Güter verringern.
Hinweis: Durch dieses Öl-Embargo werden die bestehenden Restriktionen in Bezug auf russisches Öl und Ölerzeugnisse verschärft. Betroffenen Unternehmen mit Bezug zu Russland kann nur weiterhin geraten werden, ihre diesbezüglichen wirtschaftlichen Tätigkeiten, vor allem in Hinsicht auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen (siehe Verordnung (EU) 2022/2367 und Verordnung (EU) 2022/2368) zu überprüfen.