Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Mio. Euro, worin mindestens 25 Mio. Euro aus digitalen Werbeumsätzen in Österreich enthalten sind, sollen diese Steuer auf Onlinewerbeeinnahmen leisten müssen.
In einem weiteren Schritt sollen ab 2020 digitale Vermittlungsplattformen für Vermietungen alle Buchungen und Umsätze den Behörden melden müssen. Im Falle von diesbezüglichen Sorgfaltspflichtverletzungen sollen die Plattformen für nicht versteuerte Umsätze der Vermieter in Haftung genommen werden können.
Verschärfungen für Online-Plattformen sind ferner in der Umsatzsteuer vorgesehen. Künftig sollen Online-Plattformen bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Private (Endkunden) als Lieferer gelten. Die Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert (bis 22 Euro) soll abgeschafft und Lieferungen von Waren aus Drittländern ab dem ersten Cent versteuert werden.
Hinweis
Ab wann die Digitalsteuer erhoben werden soll, ist bislang noch nicht bekannt. Abzuwarten bleibt, ob die vorgeschlagenen Regelungen die erforderlichen Mehrheiten im Gesetzgebungsprozess finden.