Im Geschäftsleben sind Geschenke, Einladungen und andere kleinere Zuwendungen Ausdruck eines höflichen Umgangs miteinander. Von einem Geschäftsessen, über Abendveranstaltungen bis hin zu Fortbildungen werden Zuwendungen unter dem Begriff „Hospitality“ zusammengefasst. Mit Blick auf die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts und die Entwicklung der Strafverfolgungspraxis in den letzten Jahren sind diese geschäftlichen Gepflogenheiten jedoch zunehmend risikobehaftet.
Wo verläuft die Gratwanderung zwischen einer noch zulässigen Aufmerksamkeit und einer strafrechtlich relevanten Korruption? Diese Frage stellt Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – täglich vor Herausforderungen.
Rechtsanwältin Christina Odenthal-Middelhoff, LL.M. (Zert. Beraterin für Steuerstrafrecht, Compliance Officer (TÜV)) und Rechtsanwältin Berna Körpinar-Häger, LL.M. bei Ebner Stolz in Köln geben Ihnen einen Überblick zu den Grenzen und Risiken im Umgang mit Geschenken sowie anderen Zuwendungen im Unternehmen. Sie zeigen Ihnen auf, wie Sie sich als Unternehmensverantwortliche sowie Mitarbeitende im geschäftlichen Alltag davor schützen können, in den Fokus von Ermittlungsbehörden zu gelangen und Vorwürfen der Korruption ausgesetzt zu sein.
Die Möglichkeit für Fragen und die Gelegenheit zur Diskussion von Praxisfällen während der gesamten Veranstaltung bietet Ihnen einen interaktiven Rahmen.
Inhalte:
- Einführung in das Korruptionsstrafrecht
- Hospitality vor dem Hintergrund der einzelnen Korruptionstatbestände
- Praxisfragen und Handlungsempfehlungen
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.
Das Webinar wird mit GoToMeeting durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher. Nach der Registrierung über den oben genannten Anmeldelink werden Ihnen die Zugangsdaten zu diesem Webinar automatisch zugesandt.
Das Webinar ist kostenfrei.
ZielgruppeDiese Online-Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmensverantwortliche, Führungskräfte, Syndikusrechtsanwälte sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Compliance, Revision und Personal.