Nachbesserungen beim Optionsmodell

Das sog. Optionsmodell gemäß § 1a KStG sieht vor, dass bestimmte Personengesellschaften auf Antrag zur Körperschaftsbesteuerung optieren können. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zielt der Gesetzgeber darauf ab, die Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG zu steigern.

Seite von