Laut einem noch internen Änderungsvorschlag beabsichtigt das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, die Vorgaben zur Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen zu modifizieren. So soll anstatt des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre künftig auf die vergangenen zehn Geschäftsjahre abgestellt werden. Infolge des seit mehreren Jahren anhaltend niedrigen Zinsniveaus würde diese Neuregelung in den ersten Jahren ihrer Anwendung zu einer geringeren Erhöhung der Pensionsrückstellungen führen als nach derzeitiger Regelung.
Die vorgesehene Neuregelung soll erstmals für nach dem 31.12.2015 endende Geschäftsjahre gelten. Den Unternehmen soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, diese auch bereits für das nach dem 31.12.2014 beginnende und vor dem 1.1.2016 endende Geschäftsjahr anzuwenden.
Hinweis
Der Änderungsvorschlag soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie behandelt werden, dessen Entwurf bereits am 14.8.2015 durch die Bundesregierung beschlossen wurde. Laut IDW könnte der Bundestag bereits im Februar 2016 final darüber beschließen.