Am 14.12.2020 folgte nun die nächste Ehrung: beide Rechtsanwälte zählen zu den von Kanzleimonitor prämierten den Top 100 Wirtschaftsanwälten. Konkret bedeutet dies, dass beide Rechtsanwälte nicht nur im Wirtschaftsstrafrecht und im Bereich Compliance, sondern übergreifend über alle Rechtsgebiete zu den besten 100 zählen.
Damit sind sie erster Ansprechpartner für alle wirtschaftsrechtlichen Fragestellen, denen sich Unternehmen stellen müssen. „Klar ist, dass diese Fragen oftmals ein einzelner Rechtsanwalt allein nicht lösen kann;“ erläutert Philipp Külz. „Deshalb ist es von Vorteil, eine Full-Service-Anwaltskanzlei wie Ebner Stolz mit Experten für alle relevanten Bereiche des Wirtschaftsrechts an seiner Seite zu haben.“
Die anwaltliche Beratungspraxis von Ebner Stolz zeichnet sich dadurch aus, dass Anwälte, die ihre Disziplinen im Detail beherrschen Hand in Hand zusammenarbeiten und auch die Expertise der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater unmittelbar mit einbinden.