Plattform für Abwärme online freigeschaltet

22.04.2024 | 2 Minuten Lesezeit

Seit 15.04.2024 ist die Plattform für Abwärme online zugänglich. Nutzer können sich ab sofort registrieren und Dateneintragungen vornehmen. Gleichzeitig wurde die Frist für die erstmalige Meldung nochmals bis zum 01.01.2025 verlängert.

Die Plattform für Abwärme

Nach dem novellierten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) müssen erstmals alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei Jahren von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr, bei ihnen anfallende Abwärmepotentiale an die neue Plattform für Abwärme melden.

Hinweis: Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Online-Plattform freigeschaltet

Die Online-Plattform, auf der sich Unternehmen registrieren und ihre Daten eingeben müssen, wurde am 15.04.2024 offiziell freigeschaltet. Meldepflichtige Unternehmen haben nun die Möglichkeit, sich zu registrieren und Daten zu vorhandenen Abwärmepotenzialen einzugeben.

Fristverlängerung

Das EnEfG sieht grundsätzlich eine erstmalige Meldepflicht zum 01.01.2024 vor. Nachdem das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diese Frist zunächst bis zum 01.07.2024 ausgesetzt hatte, wurde sie nochmals bis zum 01.01.2025 verlängert. Bis dahin müssen nun alle meldepflichtigen Unternehmen eine erstmalige Meldung vornehmen.

Ausblick

Durch die Freischaltung der Online-Plattform und der nochmals verlängerten Meldefrist haben Unternehmen nun verhältnismäßig viel Zeit, die Registrierung vorzunehmen und sich mit der Seite vertraut zu machen. Diese Zeit sollte auch genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Aufbau der Seite und die Eingabemasken sowohl Fragen beantworten als auch neue Fragen aufwerfen wird.

Weiterhin müssen bei der erstmaligen Meldung nur „wesentliche und geführte" Abwärmepotentiale gemeldet werden.

Hinweis: Weitere Informationen haben wir Ihnen hier bereitgestellt.

Zu beachten ist, dass bereits kurz danach im Rahmen der „regulären" Meldung zum 31.03.2025 grundsätzlich alle weiteren Abwärmepotentiale gemeldet werden müssen. Also grundsätzlich auch „diffuse" und z.T. sehr geringe Abwärmequellen. Da hierunter aber auch diverse Abwärmequellen fallen, die für Dritte offensichtlich nicht wirtschaftlich nutzbar sind, werden derzeit von der zuständigen Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) Bagatellgrenzen diskutiert und erarbeitet. Abwärmequellen, die unter dieser Grenze liegen, sollen dann nicht meldepflichtig sein. Wo diese Grenze liegen wird, ist derzeit noch offen. Die weitere Entwicklung und insbesondere die Aktualisierung des „Merkblattes für die Abwärmeplattform" ist daher weiterhin genau zu verfolgen.

Hinweis: Das Merkblatt ist auf der Seite des Bafa abrufbar.

Autoren: Christoph Germer, Thorbjörn Käppeler